⁠Der Termin im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Glyphosat solle auf den 10. September oder einen späteren Zeitpunkt ‌verlegt werden, teilte Bayer am Mittwoch ‌mit. Man habe ​dies beim zuständigen Gericht im US-Bundesstaat Missouri beantragt. Durch die Verzögerung um etwa drei Wochen sollen die Beteiligten und der Verwalter des Programms mehr Zeit erhalten, ‌um Anträge auf Widerruf von sogenannten Opt-outs – dem Ausstieg aus dem Vergleich – zu bearbeiten, die nach einer Entscheidung ​des Obersten Gerichtshofs der USA (Supreme Court) eingegangen ​waren. Zudem könne so im ​Vorfeld die Gültigkeit einiger dieser Opt-outs geklärt werden.

Der Oberste Gerichtshof ‌der USA hatte Ende Juni entschieden, dass Kläger Bayer nicht wegen eines fehlenden Krebswarnhinweises auf dem Etikett des ​glyphosathaltigen ​Unkrautvernichters Roundup verklagen können. ⁠Die US-Umweltschutzbehörde EPA hatte Glyphosat als ​nicht krebserregend eingestuft ⁠und Etiketten ohne entsprechenden Warnhinweis genehmigt. Dennoch verurteilten Geschworenengerichte ‌Bayer in einzelnen Bundesstaaten wiederholt zu hohen Schadenersatzzahlungen. Die Klagewelle, die sich der Konzern mit ‌der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt hatte, ​belastet Bayer seit Jahren und kostete viele Milliarden Dollar.

(Reuters)