Der Termin im Rechtsstreit um den Unkrautvernichter Glyphosat solle auf den 10. September oder einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, teilte Bayer am Mittwoch mit. Man habe dies beim zuständigen Gericht im US-Bundesstaat Missouri beantragt. Durch die Verzögerung um etwa drei Wochen sollen die Beteiligten und der Verwalter des Programms mehr Zeit erhalten, um Anträge auf Widerruf von sogenannten Opt-outs – dem Ausstieg aus dem Vergleich – zu bearbeiten, die nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA (Supreme Court) eingegangen waren. Zudem könne so im Vorfeld die Gültigkeit einiger dieser Opt-outs geklärt werden.
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte Ende Juni entschieden, dass Kläger Bayer nicht wegen eines fehlenden Krebswarnhinweises auf dem Etikett des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup verklagen können. Die US-Umweltschutzbehörde EPA hatte Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft und Etiketten ohne entsprechenden Warnhinweis genehmigt. Dennoch verurteilten Geschworenengerichte Bayer in einzelnen Bundesstaaten wiederholt zu hohen Schadenersatzzahlungen. Die Klagewelle, die sich der Konzern mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt hatte, belastet Bayer seit Jahren und kostete viele Milliarden Dollar.
(Reuters)

