Bei der Relief-Untersuchung gehe es um eine möglichen Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität bei der Bekanntgabe von kursrelevanten Tatsachen. "Im Rahmen der Vorabklärung haben sich genügend Anhaltspunkte für die mögliche Verletzung von Regularien ergeben", teilte die Regulierungsstelle am Donnerstag in einem Communiqué mit. Nun prüfe man im Rahmen der Untersuchung, ob tatsächlich eine Verletzung der Regularien vorliege.

Es könnte sich bei der Untersuchung um den Fall vom 10. Februar handeln. Relief Therapeutics und der Partner NeuroRx legten damals Studiendaten zu einem Covid-Medikament vor. Die Meldung wurde während der Börsenzeit publiziert. Der Aktienkurs von Relief Therapeutics brach am frühen Nachmittag nach Veröffentlichung der Meldung um etwa zwei Drittel ein.

cash.ch wollte damals am gleichen Tag von der SIX wissen, ob Relief Therapeutics und NeuroRx Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verletzt hätten. Ein Sprecher der SIX wollte dazu keinen Kommentar abgeben und sagte: "Die SIX kann und darf zu einzelnen Sachverhalten keine Stellung beziehen".

Auch jetzt werden "keine Auskünfte über das laufende Verfahren erteilt", so die SIX in ihrer Mitteilung vom Donnerstag. Die Regulierungsstelle werde über den Ausgang des Verfahrens informieren.

Laut Regularien der SIX dürfen kursrelevante Meldungen eines Unternehmens nicht während der Börsenhandelszeit veröffentlicht werden. Damit soll Transparenz und Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer gewährleistet sein. So müssen an der Schweizer Börse SIX gelistete Unternehmen kursrelevante Mitteilungen "spätestens 90 Minuten vor Beginn des Handels oder der Bekanntgabe an SIX Swiss Exchange übermitteln", wie es in den SIX-Regularien heisst. Andernfalls können Unternehmen bei der SIX beantragen, dass die Aktie temporär vom Handel ausgesetzt wird und dann eine Meldung publizieren.

Bereits im September 2018 eröffnete die SIX eine Untersuchung gegen Relief Therapeutics wegen möglicher Verletzung der Regelmeldepflichten. Damals soll das Unternehmen Meldungen im Zusammenhang mit der Generalversammlung (GV) vom 29. Juni 2018 an die dafür vorgesehene elektronische Meldeplattform versäumt haben.

(cash.ch/AWP)