Hätten die Schweizer Behörden sich für eine eine Abwicklung der Credit Suisse entschieden, so hätte eine umsetzbare Lösung bereit gestanden, schreibt das internationale Aufsichtsgremium der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gemäss der Nachrichtenagentur AWP in einem Bericht. Auch im Fall einer Abwicklung hätte die zuvor in massive Liquiditätsschwierigkeiten geratene Credit Suisse nach dem verhängnisvollen Wochenende ihre Tore am Montag, dem 20. März 2023, eröffnet - wohl unter einem neuen Management.

Bei einer solchen Zwangssanierung wäre das gesamte Aktienkapital wie auch die AT1-Anleihen gelöscht worden, weitere "Bail-in-Anleihen" wären in neue Aktien umgewandelt worden. Die Credit Suisse hätte in diesem Fall eine komfortable Kernkapitalquote (CET1) von 44 Prozent aufgewiesen, schreibt der FSB.

Die gewählte Lösung der CS-Übernahme durch die UBS habe allerdings viele positive Aspekte gehabt, betont das Gremium. So sei es zu keinem Schock für die Finanzmärkte gekommen und auch die Kunden hätten weiterhin Geschäfte mit der Bank durchführen können. Zudem habe die Lösung die weltweit tätigen Einheiten der Bank gestützt. Und nicht zuletzt seien die Verluste für Investoren wohl insgesamt geringer ausgefallen als bei einer Abwicklung.

Dennoch betont das FSB, dass der CS-Fall keinesfalls eine Undurchführbarkeit von Abwicklungsplänen zeige. "Die FSB-Untersuchung unterstützt diese Schlussfolgerung nicht", betont das Gremium. Zwar wäre eine Abwicklung mit vielen Unsicherheiten verbunden gewesen, das sei aber der Fall für jede Option gewesen.

Behördenzusammenarbeit ab Sommer 2022

Hervorgehoben wird vom Banken-Aufsichtsgremium aber auch die internationale Zusammenarbeit, die laut dem Bericht schon recht früh angelaufen ist: So habe die Finma schon ab dem Sommer 2022 "intensive Treffen" der "Crisis Management Group" (CMG) einberufen, die für die CS wichtige heimische und ausländische Behörden umfasste.

In Zusammenarbeit mit der Bank of England (BoE), der US Notenbank Fed und US-Behörden wie dem "Federal Deposit Insurance Corporation" (FDIC) und der "Securities and Exchange Commission" (SEC) seien dabei technische Fragen zur Vorbereitung einer Abwicklung behandelt worden. Dies hätte die Schweizer und die ausländischen Behörden in die Lage versetzt, eine Abwicklung durchzuführen.

Gläubiger-Hierarchie nicht befolgt

Eine gewisse Problematik in der von der Schweiz gewählten Lösung sieht das internationale Gremium darin, dass damit die "Hierarchie der Ansprüche" einer Abwicklung nicht befolgt wurde. Im Konkursfall einer systemrelevanten Bank sehe das internationale Regelwerk ja eigentlich vor, dass zunächst Aktionäre ihre Investitionen verlieren und dass nicht zuletzt auch die Steuerzahler nicht unter den Verlusten zu leiden hätten.

Mit der über die Notverordnung erzwungenen CS-Übernahme durch die UBS wurden dagegen die Aktionäre der Grossbank vor einem Totalverlust bewahrt. Hingegen verblieb ein hohes Risiko für die Steuerzahler durch die Verlust- und Liquiditätsgarantien des Bundes - zumindest bis zu deren Aufkündigung im August dieses Jahres, wie das FSB feststellt.

(AWP/cash)