Wie die Ankläger in der Nacht zu Freitag mitteilten, stützen sie sich dabei auf neueste Daten der brasilianischen Umweltbehörde Ibama aus dem Jahr 2021. Daraus geht hervor, dass Atrazin an fünfter Stelle der am häufigsten verwendeten Herbizide in Brasilien lag.

In der Schweiz und der EU ist die Verwendung des Pestizits wegen der Gefahr der Verunreinigung des Grundwassers seit vielen Jahren untersagt. Laut dem zur chinesischen Sinochem gehörenden Unternehmen ist Atrazin in mehr als 50 Ländern zugelassen. Das Mittel sei sicher für den Menschen und ein wichtiges Hilfsmittel für Landwirte, um Unkraut zu bekämpfen und die Ernteerträge zu steigern.

Syngenta mit Sitz in Basel peilt einen Börsengang in Shanghai an.

(Reuters)