Die umstrittene Massnahme soll gewählte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen, Mitglieder von paritätischen Organen sowie von nationalen Branchenvorständen, die im Rahmen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages tätig sind, besser vor missbräuchlichen Kündigungen schützen.

Will ein Unternehmen solche Angestellte entlassen, muss demnach zunächst eine Aussprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer respektive Arbeitnehmerin stattfinden. Deren Ziel soll sein, eine Lösung zu finden, um die Kündigung zu vermeiden. Etwa könne ein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden.

Betroffen sind Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten, laut Bundesrat zwei Prozent der Unternehmen im Land. Mit der Massnahme 14 wollen Gewerkschaften einen besseren Schutz erreichen für gewählte Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen. Die Arbeitgeberseite lehnte die Aufnahme dieser Massnahme in das Vertragspaket bisher ab.

Seco führte Verhandlungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) führte deshalb mit beiden Seiten zusätzliche Verhandlungen. Der Bundesrat hat am Mittwoch Anpassungen beschlossen, die für Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit bringen sollen. Eine Kündigung von Arbeitnehmervertretern ist demnach vor dem Abschluss der vorgeschriebenen Aussprache nicht nichtig, sondern missbräuchlich.

Auch die Aussprache selber soll abgesichert werden: Hält sich ein Arbeitgeber nicht ans Verfahren zur Durchführung dieser Aussprache, muss er mit Sanktionen rechnen. Die Rede ist von mindestens vier und maximal zehn Monatslöhnen. Mit Monatslöhnen entschädigt werden müsste die Arbeitnehmervertreterin oder der Arbeitnehmervertreter.

Begehen Arbeitgeber bei der Durchführung der Aussprache hingegen nur geringfügige Fehler, können sie diese korrekt nachholen, ohne dass sie mit einer Sanktion rechnen müssen. Eine hohe Sanktion würde demgegenüber fällig, wenn ein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, ohne die Aussprache überhaupt geführt zu haben.

Die so angepasste Massnahme 14 stellt in den Worten des Bundesrates eine ausgewogene Lösung dar, um das Massnahmenpaket im Lohnschutz im Inland abzusichern. Der flexible Arbeitsmarkt werde mit den Anpassungen nicht eingeschränkt, schreibt er. Zudem seien nur wenige Arbeitgeber und Angestellte von der Lösung betroffen.

Internationale Verpflichtungen einhalten

Insgesamt 14 Massnahmen für den Lohnschutz im Inland sollen das mit der EU vor gut einem Jahr ausgehandelte Vertragspaket ergänzen. Mit dem verbesserten Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter will der Bundesrat erreichen, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhält.

Die nun beschlossenen Anpassungen an der Massnahme 14 will der Bundesrat jetzt in die Parlamentsvorlage zum neuen EU-Vertragspaket aufnehmen. Die Botschaft zum EU-Paket, das der Bundesrat als Bilaterale III bezeichnet, wird voraussichtlich im kommenden März an die Räte überwiesen.

(AWP)