Nach monatelangen Konsultationen erlässt der Bundesrat dem Vermögensverwaltungs-Riesen einen Teil der geplanten neuen Kapitalpuffer, wie die ‌Regierung am ⁠Mittwoch mitteilte. Das Massnahmenpaket könnte die UBS aber immer noch dazu zwingen, das harte Kernkapital (CET1) um rund 20 Milliarden Dollar zu stärken. «Wir wollen eine Lösung, die die Finanzstabilität stärkt ⁠und die Risiken für die Steuerzahlenden begrenzt», erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter auf einer Pressekonferenz.

Sie sprach von einem Kompromiss, der auch kritische Stimmen aus der Wirtschaft und den Kantonen berücksichtige. «Das Gesamtpaket ist verhältnismässig, es ist ‌moderat, es ist absolut verkraftbar.» Dagegen übte die UBS scharfe Kritik an dem Vorschlag. «Die UBS lehnt das vorgeschlagene Paket weiterhin entschieden ‌ab.» Sollten die Massnahmen umgesetzt werden, hätte dies weitreichende Folgen für die gesamte ​Schweizer Wirtschaft. Die Bank werde geeignete Gegenmassnahmen prüfen. Damit zeichnet sich ab dem Sommer eine harte Auseinandersetzung im Parlament ab, das über die Kern-Massnahme entscheiden muss.

Kurzfristig sende der Vorschlag der Regierung ein positives Signal für die zukünftigen Aktienrückkäufe der UBS, erklärten die Citi-Analysten. Angesichts der langfristigen Kapitalanforderungen habe die Bank aber einen Nachteil gegenüber internationalen Wettbewerbern. Investoren befürchten, dass die Eigenkapitalrendite der UBS unter Druck gerät. An der Börse zogen waren UBS-Aktien zu Handelsschluss kaum verändert. «Ich würde sagen, Präsident Trump hat einen grösseren Einfluss auf den ‌Aktienkurs der UBS als der schweizerische Bundesrat», sagte Keller-Sutter.

Seit dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und der anschliessenden Notübernahme durch die UBS plant die Politik, die Zügel für die letzte Grossbank des Landes anzuziehen. Weil die Bilanz der UBS rund eineinhalbmal so gross ist wie die Wirtschaftsleistung des Landes, könnte ein möglicher Rettungsversuch den Staat in ​Bedrängnis bringen. Kaum ein anderes Land hat ein solches Klumpenrisiko.

Ursprünglich hatte die Regierung vorgeschlagen, dass Software und Steuergutschriften in Zukunft nicht ​mehr als Kapital zählen. Hier machte Keller-Sutter nun Abstriche. Diese Regeln zur Anrechnung von Steuergutschriften auf das ​Kernkapital sollen unverändert bleiben. Zudem soll der Wert von Software entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union über drei Jahre abgeschrieben werden. Die entsprechende Verordnung tritt voraussichtlich im Januar 2027 in Kraft. Danach gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Bundesrat bleibt hart

Anders sieht es beim zweiten Kernelement aus, der Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften. Hier bleibt das Finanzministerium hart und verlangt weiter eine Erhöhung der Kapitalunterlegung auf 100 Prozent von gegenwärtig 60 Prozent, und zwar ausschliesslich mit hartem Kernkapital. Der Vorschlag werde auch von der Schweizerischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht Finma unterstützt. Das letzte Wort über die umstrittene Kapitalregel zum ​Auslandsgeschäft haben die Parlamentarier. ​Beobachter halten eine Verwässerung für möglich. Bei einer verzögerungsfreien parlamentarischen Beratung muss die UBS ⁠das zusätzliche Kapital bis zum Jahr 2035 bereitstellen.

In einem Entwurf im Juni 2026 hatte die ​Regierung die zusätzlichen Kapitalanforderungen noch mit bis ⁠zu 26 Milliarden Dollar beziffert. Die Reduktion begründete die Regierung mit dem Entgegenkommen bei der Verordnung und dem inzwischen gesunkenen Gewicht der ausländischen Beteiligungen der UBS.

Sollte die Eigenkapitalunterlegung ‌für die ausländischen Beteiligungen nicht hinreichend umgesetzt werden, behalte sich die Regierung vor, auf die Eigenmittelunterlegung latenter Steueransprüche in der Verordnung zurückzukommen, so Keller-Sutter. Wie diese Klausel in der Praxis funktionieren würde, ist unklar. Das Parlament kann solche Verordnungen theoretisch ausser Kraft setzen, indem es das zugrundeliegende Gesetz ändert. Dies ‌könnte jedoch Jahre dauern.

Die UBS, die ihre Investoren im Nacken hat, möchte einerseits zügig Klarheit zu den Kapitalanforderungen haben, ​die einen grossen Einfluss auf ihre Ausschüttungen an die Aktionäre haben. Fallen die Vorgaben zu streng aus, befürchtet das Institut einschneidende Wettbewerbsnachteile und zusätzliche Kosten. Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatte vergangene Woche gewarnt, dass strengere Kapitalvorschriften das Geschäftsmodell der Bank bedrohen und Fragen zur Zukunft des Instituts in der Schweiz aufwerfen könnten. Die Finanzministerin entgegnete: «Ich sehe auch in dieser Regulierung überhaupt keinen Grund für eine Bank ‌wie die UBS, die Schweiz zu verlassen.» 

(Reuters/cash)