Der Personalbestand bei der Öffentlichkeitsarbeit wird in den nächsten Jahren um über sechzig von rund 400 Vollzeitstellen reduziert. Öffentlichkeitsarbeit umfasst beim Bund vor allem drei Bereiche: Erstens informiert die Verwaltung Medien und Öffentlichkeit über ihre Arbeit. Zweitens verschickt sie Broschüren, betreibt Webseiten, bespielt Social Media oder beantwortet Anfragen direkt. Drittens führt sie Informationen zu Abstimmungen und Kampagnen durch.

Der Gesamtaufwand für diese Arbeiten ist von 2017 bis 2024 von knapp 79 Millionen Franken auf über 107 Millionen Franken gestiegen. Insbesondere im Verteidigungsdepartement sind die Zahlen regelrecht explodiert. Diese Zunahme dort war fast doppelt so hoch wie bei den übrigen Departementen insgesamt.

Gemäss Parlamentsbeschluss vom Dezember 2025 soll der Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit über alle Departemente, die Bundeskanzlei sowie die Behörden und Gerichte hinweg bis 2029 um 25 Millionen Franken reduziert werden und somit auf das Niveau von 2017 zurückgeführt werden. Der Sparauftrag entspricht einer Abnahme des Gesamtaufwands um mehr als zwanzig Prozent, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Je nach Departement betragen die Kürzungen zwischen 10 und 27 Prozent.

Weniger Social-Media-Auftritte

Der Bundesrat will die Kürzungen proportional nach den ausgewiesenen Kosten in der Staatsrechnung 2024 verteilen. Das hat zur Folge, dass das Verteidigungsdepartement in absoluten Zahlen mit 6,7 Millionen Franken am meisten zurückstecken muss.

Umgesetzt werden sollen die Kürzungen mit Umstrukturierungen, einer Zentralisierung von Informationsangeboten sowie mit einem gezielten Abbau des Leistungsangebots - beispielsweise durch eine Reduktion der Web- und Social-Media-Auftritte. Der erforderliche Stellenabbau solle vorwiegend durch natürliche Fluktuationen erfolgen, Entlassungen seien jedoch nicht ausgeschlossen.

Eine Schärfung des Informationsauftrags sei angezeigt, schrieb der Bundesrat. Bis Ende Jahr sollen weitere Details vorliegen. Die Wahrnehmung des in Verfassung und Gesetzen vorgegebenen Informationsauftrags solle jedoch nicht gefährdet sein.

(AWP)