Die Abschaffung des Eigenmietwerts bei der Bundessteuer soll Anreize für eine hohe private Verschuldung reduzieren und das Steuersystem vereinfachen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat am Freitag im Namen des Bundesrats für die Vorlage des Parlaments geworben.
Die Befürworter des Systemwechsels kritisieren den heute steuerpflichtigen Eigenmietwert als eine ungerechte Abgabe auf Einkommen, die es nicht gebe. Trotzdem scheiterten in der Vergangenheit zahlreiche Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen.
Laut dem Bundesrat ist der neueste Reformversuch ausgewogen. Im Gegensatz zu früheren Ansätzen, die weiterhin eine Vielzahl von Steuerabzügen zulassen wollten, beschränke die nun zur Abstimmung kommende Vorlage die Abzüge bei der direkten Bundessteuer auf ein Minimum und schränke damit auch die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen ein.
Welche Folgen der Systemwechsel haben wird, hängt vom Zinsniveau ab. In der aktuellen Situation rechnet der Bund mit Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden von rund 1,8 Milliarden Franken. Ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent würden gemäss den Schätzungen hingegen Mehreinnahmen für die öffentliche Hand resultieren.
(AWP)