Die Schweizer Regierung will mit strengeren Regeln für die UBS ein zweites Debakel wie bei der Credit Suisse verhindern. So empfiehlt das Finanzministerium strengere Eigenmittelanforderungen insbesondere für die grösste Bank des Landes. «Damit sollen die Kapitalbasis gestärkt und die Abwickelbarkeit verbessert werden», hiess es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zur Reform der Bankenregulierung. Konkrete Zahlen nannte die Regierung nicht. Darüber hinaus enthält der 339-seitige Bericht zum sogenannten «Too Big To Fail»-Regelwerk eine Fülle von weiteren Vorschlägen wie eine bessere Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) oder schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen das Management. Vor einer möglichen Umsetzung müssen die 22 Massnahmen aber noch vom Parlament behandelt werden. Die UBS lehnte eine Stellungnahme zu den Vorschlägen ab.
Nach der Not-Übernahme der Credit Suisse (CS) im vergangenen Jahr hat die UBS eine Grösse erreicht, die vielen Politikern und Experten in der Schweiz Bauchschmerzen bereitet. Denn in kaum einem anderen Land hat ein einzelnes Institut so grosses Gewicht wie in der Schweiz die UBS. Sollte die Grossbank dereinst in Schieflage geraten, wären eine Abwicklung und eine Verstaatlichung die beiden wahrscheinlichen Optionen. Bei einer Verstaatlichung würde das Land mit Hunderten Milliarden Franken ins Risiko gehen und den Staatshaushalt gefährden. Die Reformen sollen dies verhindern und auch dafür Sorgen, dass die UBS oder eine der anderen bedeutenden Geldhäuser Raiffeisen, PostFinance oder Zürcher Kantonbanalbank überhaupt in Schwierigkeiten geraten.
Viele Ökonomen gehen davon aus, dass höhere Kapitalquoten die Wahrscheinlichkeit einer Krise mindern würden. Gegenwärtig muss die UBS eine ungewichtete Eigenkapitalquote von 5,05 Prozent erfüllen. Bisher war vorgesehen, dass dieser Wert bis Ende 2026 auf 5,5 Prozent steigt. Dieser Wert bleibt zwar bestehen. Weil die UBS gemäss den Reformvorschlägen aber für ausländische Töchter mehr Eigenkapital hinterlegen muss und Bilanzpositionen wie firmeneigene Software oder Steueransprüche vorsichtiger bewertet werden, muss der Konzern die Eigenmittel wohl trotzdem über diesen Wert hinaus aufpolstern.
Sinnvoller Massnahmen-Mix gefordert
«Ein sinnvoller Massnahmen-Mix soll einen wirksamen Beitrag zur Krisenprävention leisten und – nicht zuletzt aus Wettbewerbsüberlegungen – passend in den internationalen Kontext eingebettet sein», heisst es in dem Bericht. Die Regierung deutete an, dass die UBS mit einer deutlicheren Erhöhung der Kapitalquoten an Konkurrenzfähigkeit einbüssen könnte. Rivalen wie die Deutsche Bank oder Barclays müssen schon heute weniger strenge Kapitalvorgaben erfüllen als die UBS.
Die nun vage vorgeschlagene Anhebung der Kapitalquoten liegt allerdings wohl weit unter den Forderungen von Ökonomen oder des Parlaments. Im vergangenen Mai sprach sich etwa die grosse Kammer des Schweizer Parlaments für eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 15 Prozent aus. Die UBS wehrt sich früheren Angaben zufolge gegen strengeren Kapitalvorgaben. Denn dies würde die Bank zwingen, die Ausschüttungen an die Aktionäre zu kürzen und Dienstleistungen für Kunden zu verteuern.
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass ein Kollaps von systemrelevanten Grossbanken ganze Volkswirtschaften gefährdet. Diese Institute sind so bedeutend, dass der Staat sie im Krisenfall nicht fallenlassen kann. Entsprechend geniessen sie eine implizite Staatsgarantie: Sie sind zu gross, um unterzugehen («Too big to fail», TBTF). Um zu verhindern, dass einzelne Grossbanken ganze Staaten in Haft nehmen können mussten die Geldhäuser ihre Bilanzen aufpolstern. Doch die Krise der Credit Suisse und mehrerer US-Regionalbanken zeigte 2023, dass die TBTF-Regeln nicht ausreichten.
Neben den neuen Kapitalvorgaben will die Schweizer Regierung auch noch an einer ganzen Reihe von weiteren Stellschrauben drehen, um die grossen Geldhäuser des Landes wetterfester zu machen. So soll etwa ein Senior-Manager-Regime nach britischem Vorbild eingeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Zuständigkeiten von Führungskräften klar zugeordnet werden können und diese auch für eingegangene Risiken geradestehen müssen. Manager sollen bei Verstössen suspendiert, entlassen und mit Geldstrafen belegt werden können. Selbst die UBS unterstützt die Einführung dieser Massnahme. Die Regierung will zudem die Möglichkeiten ausweiten, bei einer zukünftigen Staatshilfe Boni zurückzufordern.
Parlament muss zustimmen
Die Vorschläge der Regierung werden nicht direkt umgesetzt. Auch das Parlament wird sich über den Bericht beugen, zudem können Banken und andere Betroffene Stellungnahmen abgeben. Experten gehen davon aus, dass die UBS ihre geballte Lobbying-Macht ausspielen wird, um die Abgeordneten auf ihre Seite zu bringen. Vor Jahresende wird zudem der Bericht einer Sonderkommission des Schweizer Parlaments zur Untersuchung des Credit-Suisse-Kollapses erwartet. Auch die Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sollen in die konkreten Gesetzesvorlagen einfliessen. Insider gehen davon aus, dass Regelverschärfungen über Verordnungen 2026 in Kraft treten könnten. In Fällen, wo Gesetze geändert werden müssen, dürfte es sogar noch ein Jahr länger dauern.
(Reuters)