Die US-Behörden hatten Mitte März entsprechende Abklärungen eingeleitet, die sich unter anderem gegen die Schweiz richten. Konkret betreffen die Untersuchungen angebliche Überkapazitäten in der industriellen Produktion sowie aus Sicht der USA ungenügende Massnahmen zur Verhinderung von Importen aus Zwangsarbeit. Die gesetzliche Grundlage ermöglicht es der US-Regierung, bei festgestellten Verstössen Strafzölle oder andere handelspolitische Einschränkungen zu verhängen.

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 1. April mit der Angelegenheit befasst und die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, teilte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch mit. Die Schweiz werde die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Sichtweise im Verfahren einzubringen.

Neben der Schweiz sind weitere Staaten von den Untersuchungen betroffen. Ungeachtet der laufenden Abklärungen werden die bilateralen Gespräche über ein Handelsabkommen mit den USA fortgesetzt, heisst es. Dabei seien Fortschritte erzielt worden, im Einklang mit der gemeinsamen Absichtserklärung vom November 2025.

(AWP)