Nach Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Verkäufen von 96 Leopard-1-Panzern im Jahr 2023 nach Deutschland stellte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) Mängel bei der Steuerung der Ruag MRO durch den Bund fest.
Die GPK-S kam in ihrem im Januar veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) eine Whistleblower-Meldung vom August 2019 «suboptimal behandelt» habe. Ein Whistleblower hatte dem Ruag-Verwaltungsrat «potenziell betrügerische Geschäfte» gemeldet.
Für die GPK-S war «nur schwer nachvollziehbar», dass das VBS nicht erkannte, dass in der Stellungnahme der Ruag-Geschäftsleitung die Entkräftung des wichtigsten Vorwurfs des Whistleblowers fehlte. Der Kommission stellen sich zudem Fragen bezüglich der Angemessenheit der Corporate Governance des Bundes und des dualen Steuerungsmodells.
Den Informationsfluss zwischen Ruag MRO und dem Bund will der Bundesrat nun «gezielt stärken». Doch für die rechtzeitige Information über Vorkommnisse von erheblicher unternehmerischer und politischer Tragweite sei der Verwaltungsrat verantwortlich, schreibt er in seiner am Montag veröffentlichten Stellungnahme.
Whistleblowing-Meldungen will der Bundesrat einmal pro Jahr an einem Eignergespräch traktandieren. Zudem werde die Meldeplattform der Ruag MRO künftig zusätzlich auf die Whistleblowing-Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) verweisen.
Die Anforderungsprofile für den Verwaltungsrat seien überarbeitet worden, schrieb der Bundesrat zudem. Dabei sei Kompetenzen im Bereich Compliance ein höheres Gewicht zugemessen worden.
(AWP)

