Der Bundesrat dürfte nun Mitte April die Verschärfungen in der Eigenmittelverordnung beschliessen, schreibt der «SonntagsBlick». Zeitgleich mit der Verordnung wolle er zudem auch die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes an das Parlament verabschieden.
In den Änderungen der Eigenmittelverordnung für die «Too-big-to-fail»-Banken hat der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsvorschlag unter anderem vorgesehen, dass die systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute künftig ihre Banken-Software, aber auch latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets), nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die Verordnungsänderungen würden per Anfang 2027 in Kraft treten.
Unterstützung im Bundesrat
Die UBS hatte sich bereits im letzten Herbst heftig gegen die «unverhältnismässigen» Vorschläge gewehrt. So stelle etwa die Banken-Software einen klaren Wert dar, hiess es von Seiten der Grossbank. Ein vollständiger Abzug von latenten Steueransprüche werde zudem in keinem anderen Land angewandt, machte die UBS geltend.
Laut dem «SonntagsBlick» dürfte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aber die Mehrheit des Bundesrats für die Vorschläge hinter sich haben. So sähen die beiden SP-Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans die UBS ohnehin kritisch, aber auch ihr FDP-Kollege Ignazio Cassis und Mitte-Vertreter Martin Pfister unterstützten den Vorstoss. Auch die beiden SVP-Vertreter Albert Rösti und Guy Parmelin könnten die Pläne der Finanzministerin mittragen, heisst es.
Botschaft zum Bankgesetz
Zeitgleich mit der Verordnung wolle der Bundesrat auch eine Botschaft an das Parlament zur Änderung des Bankengesetzes verabschieden, so der «SonntagsBlick». Kernpunkt ist dabei die umstrittene vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Grossbank.
Auch die Änderung des Bankengesetzes hatte die UBS in einer Vernehmlassungsantwort vehement abgelehnt. Sämtliche bundesrätlichen Verschärfungen würden zu zusätzlichem Eigenkapital von rund 26 Milliarden US-Dollar führen, was die Grossbank gegenüber der ausländischen Konkurrenz stark benachteiligen würde, hiess es von Seiten der UBS.
Anders als die Verordnung, die der Bundesrat im Alleingang beschliesst, kann das Parlament den Gesetzesentwurf noch abändern. Im vergangenen Jahr hatte bereits eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern einen «Kompromissvorschlag» vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, die Unterlegung der Auslandstöchter mit sogenannten AT-1-Anleihen zu erlauben, was für die Grossbank mit tieferen Kosten verbunden wäre als «hartes» Eigenkapital.
(AWP)

