«Der Vorschlag des Bundesrats ist moderat genug, um UBS nicht zu behindern, aber substanziell genug, um das Risiko für den Staat zu senken», erklärte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in einem am Freitag veröffentlichten Interview der Zeitung «Finanz und Wirtschaft». «Die Bevölkerung ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht mehr bereit, für die Risiken einer global tätigen Bank geradezustehen.»
Zentrales Element des Regierungsvorschlags ist die vollständige Kapitalunterlegung ihrer ausländischen Tochtergesellschaften. Dies allein würde laut UBS zu zusätzlichen Kapitalanforderungen von rund 23 Milliarden Dollar führen. Diese Massnahme würde das Institut im Vergleich zu Wettbewerbern in Europa und den USA deutlich benachteiligen und den Schweizer Finanzplatz sowie die Wirtschaft schwächen, so die UBS.
Dem widersprach Keller-Sutter in dem Interview: «Die Behauptung einer massiven Benachteiligung im internationalen Wettbewerb durch unsere Regeln hält einem Vergleich der tatsächlichen regulatorischen Mindestvorgaben schlicht nicht stand.»
Schweizer Abgeordnete hatten im Dezember einen Vorschlag vorgelegt, der die Kapitalanforderungen für die Grossbank deutlich senken würde. Während die Regierung in Bern fordert, dass für die Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften ausschliesslich hartes Kernkapital (CET1) verwendet werden darf, möchten die Abgeordneten, dass dafür bis zu 50 Prozent sogenannte AT1-Anleihen berücksichtigt werden dürfen.
Eine Unterlegung mit den hochverzinslichen Anleihen, die in einer Krise in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden können, ist für die UBS deutlich günstiger als eine Unterlegung mit Kernkapital. Doch davon will die Finanzministerin nichts wissen: «Dieser Vorschlag löst das Problem nicht und würde die heutige Situation praktisch nicht verbessern.»
Die Regierung ist dabei, die in einem Konsultationsverfahren eingegangenen Stellungnahmen von Parteien, Kantonen und der breiteren Wirtschaft zu ihrem Vorschlag auszuwerten. Bis Mitte des Jahres will sie einen Gesetzesentwurf vorlegen. Danach behandelt das Parlament den Vorschlag. Das Gesetz tritt voraussichtlich frühestens 2028 in Kraft.

