Das Bundesstrafgericht hat gegen die Grossbank Credit Suisse im Geldwäscherei-Prozess um die bulgarische Mafia eine Geldstrafe von 2 Millionen Franken ausgesprochen. Einer der Angeklagten ist zu einer teilbedingten, die drei weiteren zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Bank will in Berufung gehen.
Die Bank wurde der mangelhaften Organisation des Unternehmens im Zusammenhang mit qualifizierter Geldwäscherei für schuldig befunden. Das Strafgericht wirft der Credit Suisse Versäumnisse bei der Überwachung der Bankbeziehungen mit der bulgarischen Mafia und bei der Kontrolle der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Zeitraum von Juli 2007 bis Dezember 2008 vor. Die Handlungen vor dem 27. Juni 2007 sind verjährt.
Aufgrund der Versäumnisse der Bank konnte die kriminelle Organisation einen Teil der eingezahlten Gelder weiterverschieben, betonte das Gericht in seiner dreistündigen Urteilsbegründung. Die Strafkammer ordnete die Einziehung von 12 Millionen Franken an, die auf Konten deponiert waren, die mit der Mafia in Verbindung standen. Darüber hinaus muss die Bank eine Ersatzforderung von 19 Millionen Franken begleichen. Dies entspricht den Beträgen, die aufgrund ihrer Versäumnisse nicht beschlagnahmt werden konnten.
Höchste Strafe für Vertrauten
In einer Reaktion gab die Credit Suisse bekannt, dass sie vom Urteil Kenntnis nehme, das sich auf frühere Organisationsmängel beziehe. Sie kündigte an, Berufung einzureichen.
Ein Vertrauter von Evelin Banev, dem Anführer der bulgarischen Bande, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt - die Hälfte davon auf Bewährung. Zudem wurde ihm eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 260 Franken aufgebrummt. Er wurde der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, der Geldwäscherei und der versuchten qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden.
Die ehemalige Kundenberaterin der Credit Suisse, die als Verbindungsperson zwischen der Bank und den Bulgaren fungierte, wurde wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer ebenfalls bedingten Geldstrafe von 129 Tagessätzen zu 250 Franken verurteilt. Die Frau ist gesundheitlich stark angeschlagen.
Ermahnung durch Vorsitzenden
Die zwei weiteren Angeklagten, ein im Wallis niedergelassener Bulgare und ein ehemaliger Schweizer Bankangestellter, wurden der Beteiligung an beziehungsweise der Unterstützung einer kriminellen Organisation und der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig befunden. Der erste erhält eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken, der zweite eine Strafe von 14 Monaten und 90 Tagessätzen zu 360 Franken.
Der Vorsitzende mahnte die beiden Angeklagten, die als einzige bei der Urteilseröffnung anwesend waren, sich in Zukunft wohl zu verhalten und erinnerte sie daran, dass ihre Strafen zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Er begründete die Ablehnung der Anträge auf Schmerzensgeld damit, dass die Strafen wegen des Verstosses gegen den Beschleunigungsgrundsatz bereits reduziert worden seien.
«Gerechtigkeit Genüge getan»
Die Organisation Public Eye führte am Montag aus: "Dieses Urteil ist eine Warnung an den gesamten Finanzplatz. Es zeigt aber auch die Schwächen des Schweizer Dispositivs auf präventiver und repressiver Ebene auf." Um nicht länger als Paradies für Wirtschaftskriminalität zu gelten, müsse die Schweiz die Aufsichtsinstrumente der Finma stärken und abschreckende Bussen verhängen.
Die Bundesstaatsanwältin Alice de Chambrier begrüsste die Verurteilungen. "Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan", sagte sie nach der Anhörung.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte gegen die Credit Suisse die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von 5 Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert. Für die vier Mitangeklagten hatte die BA bedingte und teilbedingte Strafen beantragt. Das Gericht berücksichtigte bei der Bemessung der Strafen die Dauer des Verfahrens und die Verjährung eines Grossteils der Taten.
(AWP)