Der Fall stammt noch aus der Zeit vor der Integration der Credit Suisse in die UBS.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat nun jedenfalls das Strafverfahren gegen eine ehemalige Angestellte der Credit Suisse, die 2023 verstorben ist, eingestellt.

Im Übrigen hat das Gericht teilweise die Verurteilung eines ehemaligen Vermögensverwalters einer anderen Schweizer Bank wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und die eines bulgarischen Staatsangehörigen wegen Beteiligung an derselben Organisation und schwerer Geldwäscherei bestätigt.