Angeklagt war eigentlich die Credit Suisse, die 2023 von der UBS übernommen worden war. Das Gericht kam nun zum Schluss, dass die UBS nicht für Verfehlungen der einstigen Rivalin haftbar sei. Mit der Löschung im Handelsregister sei die Credit Suisse strafrechtlich untergegangen. «Die strafrechtliche Verantwortlichkeit ging daher im Wege der Fusion nicht auf die UBS über», hiess es in der Verfügung des Bundesstrafgerichts. Gegen den Beschluss kann Berufung eingelegt werden.
Der Fall ist die Folge des 2016 bekannt gewordenen sogenannten «Mosambik-Schuldenskandals». Dabei ging es um Kredite von über zwei Milliarden Dollar der Credit Suisse an drei staatliche Unternehmen in Mosambik im Jahr 2013. Auf Konten einer Gesellschaft bei Credit Suisse gingen im Frühjahr 2016 rund 7,86 Millionen Dollar vom mosambikanischen Finanzministerium ein. Eine Mitarbeiterin der Bank soll trotz Hinweisen auf eine kriminelle Herkunft der Gelder empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten. Stattdessen sei die Geschäftsbeziehung beendet worden, wodurch die verbliebenen Gelder ins Ausland abflossen und damit laut Anklage gewaschen wurden. Der Credit Suisse und ihrer Rechtsnachfolgerin UBS warf die Bundesanwaltschaft vor, nicht alle zumutbaren Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche getroffen zu haben. Es hätten erhebliche Mängel im Risikomanagement und in der Compliance bestanden.
Die UBS erklärte in einer Stellungnahme zu der Verfügung: «Wir begrüssen die Feststellung des Gerichts, dass UBS in dieser Angelegenheit nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, da eine solche Haftung nicht im Rahmen einer Fusion auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen werden kann.»
(Reuters)

