Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Abschreibung von AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS auf. Der von der Finanzmarktaufsicht verfügte Schritt habe keine Rechtsgrundlage, hält das Gericht in einem Teilentscheid fest. Der Entscheid wird weder von der UBS noch der Finanzmarktaufsicht kommentiert.

Ursprung des Falls ist das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Finanzdepartements, der Finanzmarktaufsicht (Finma), der Nationalbank sowie der beiden Banken bei der Rettungsaktion vom 19. März 2023, wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.

Teil davon war die Abschreibung der Additional Tier 1 Kapitalinstrumente (AT1-Instrumente) im Nominalwert von etwa 16,5 Milliarden Franken. In einer Ergänzung der Notverordnung ermächtigte der Bundesrat die Finma zu der entsprechenden Verfügung.

Dagegen klagten 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen in seinem Teilentscheid zu einem der rund 360 Verfahren recht und hob die Verfügung auf. Über die Rückabwicklung hat das Gericht noch nicht entschieden. Es sistiert die anderen Verfahren, bis die Aufhebung rechtskräftig ist.

Entscheid analysieren

Die Finma nehme den Teilentscheid des BVGer entgegen, erklärte eine Finma-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AWP. Sie werde diesen nun analysieren. Die UBS kommentiere den Entscheid nicht, hiess es bei der Grossbank. In der Vergangenheit hatten UBS-Vertreter mehrfach betont, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen ein sehr wichtiges Element für die Übernahme der CS durch die Konkurrentin UBS gewesen sei.

Auch beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) hiess auf Anfrage, man nehme das Urteil zur Kenntnis und werde es analysieren. Das Finanzdepartement verwies darauf, dass der Bund bzw. das EFD in dem Verfahren nicht Partei ist.

Zivilklage scheiterte in den USA

Erst vor zwei Wochen waren Anleihensgläubiger der Credit Suisse in den USA mit einer Zivilklage gegen die Schweiz gescheitert. Das zuständige US-Bezirksgericht in New York wies ihre Forderung im Umfang von 370 Millionen US-Dollar ab. In dem Fall ging es um die Abschreibung von AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Das Gericht in New York habe entscheiden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliege. Damit sei es der Argumentation des Bundes gefolgt.

Eine Gruppe internationaler Investorinnen und Investoren hatte die Klage im Juni 2024 eingereicht. Die Kläger wehrten sich gegen eine Anordnung der Finanzmarktaufsicht Finma bei der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS vom 19. März 2023. Darin hatte die Finma angeordnet, die AT1-Anleihen der Credit Suisse auf Null abzuschreiben.

«Durch diese Anordnung griff die Schweiz unrechtmässig in die Eigentumsrechte der Kläger ein», monierte die Gruppierung bei Einreichung der Klage. Sie kritisierte namentlich, die Schweiz habe weitere potenzielle Käufer unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus, und um die Übernahme für die UBS so attraktiv wie möglich zu machen, habe die Schweiz die ausstehenden AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von rund 17,3 Milliarden Dollar ausgelöscht.

Kernkapital der Bank

AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Sie werden dem Kernkapital einer Bank zugerechnet.

Die Schuldpapiere können in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden. Die Finma hatte am 19. März 2023 erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand für die Credit Suisse ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.

Die UBS-Aktien verlieren im Nachgang zur Publikation bis zu 3 Prozent an Wert. Ein Teil des Kursrückgangs ist allerdings auf das Quartalsresultat von Goldman Sachs zurückzuführen. Trotz Rekordeinnahmen kam das Ergebnis bei den Anlegerinnen und Anleger nur mässig an. Die Aktie der US-Investmentbank gibt vorbörslich bis zu 3 Prozent nach. 

(AWP/cash)