Nach mehr als einem Jahr könne ein solcher Namenseintrag beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister nicht mehr geändert werden, lautete die Begründung, die das Bundesverwaltungsgericht am Montagabend in seinem Urteil veröffentlichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Solarfliesenhersteller hatte den Namen TX Group AG am 19. Dezember 2019 beim Handelsregisteramt St. Gallen neu eintragen lassen. Einen Tag später geschah dasselbe beim Handelsregisteramt in Zürich. In diesem Fall war es die frühere Tamedia, die an der ausserordentlichen Generalversammlung ihre Bezeichnung geändert hatte.

Kläger muss fast 30'000 Franken zahlen

Die damalige Tamedia hatte ihre geplante Namensänderung Ende November 2019 mit einer Medienmitteilung bekannt gegeben. Das Zürcher und das St. Galler Handelsregisteramt wussten dennoch nichts von den praktisch gleichzeitigen Eintragungen des Namens TX Group AG. Die Bezeichnung meldeten beide Behörden dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister in Bern weiter.

Im März 2021 machte die St. Galler Firma in Bern geltend, der Name TX Group AG stehe nur ihr zu. Das Amt für das Handelsregister solle deshalb dafür sorgen, dass der rechtmässige Zustand wieder hergestellt werde oder es solle eine anfechtbare Verfügung ausstellen.

Der vor Bundesverwaltungsgericht abgeblitzte Solarfliesenhersteller muss dem Urteil zufolge nun 7500 Franken Verfahrenskosten übernehmen und dem Medienkonzern TX Group überdies 22'000 Franken Entschädigung zahlen.

(AWP)