Einen Tag, nachdem es eine Auszahlung von Absicherungen für nachrangige Anleihen abgelehnt hat, muss es sich nun der Frage widmen, ob im Sinne der CDS-Regeln eine Insolvenz der Bank eingetreten ist.

Dem Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) wurde die Frage vorgelegt, ob dieses “Kreditereignis” mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März eingetreten ist, hieß es auf der Website des Gremiums am Donnerstag.

Die Erfolgsaussichten dieser Strategie werden freilich als gering eingeschätzt. Ein Marktveteran verglich es auf Twitter mit dem Versuch “Spaghetti an die Wand zu werfen und zu sehen, was hängen bleibt”.

Das CDDC hatte erst am Mittwoch eine andere Art von Kreditereignis — eine staatliche Intervention — verworfen. Dabei ging es im 16 Milliarden Franken an Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der Credit Suisse, die behördlich abgeschrieben worden waren. Das CDDC befand, dass diese Papiere zu tief in der Schuldenhierarchie standen.

Umfassende Frage

Die neue Frage an das CDDC ist umfassender: Sie bezieht sich sowohl auf vorrangige als auch auf nachrangige CDS. Wenn das Gremium also entscheidet, dass ein Konkursereignis eingetreten ist, würde dies Auszahlungen auf alle Swaps auslösen, die an Schulden der Credit Suisse gebunden sind.

Vor allem Hedgefonds wie FourSixThree Capital und Diameter Capital Partners spekulieren auf CDS-Auszahlungen im Zusammenhang mit der Rettung der Credit Suisse. Banken wie Citigroup, Barclays oder JPMorgan hatten indes ihren Kunden empfohlen, nicht auf entsprechende Auszahlungen zu hoffen.

Andere Investoren bekämpfen die Abschreibung der AT1-Anleihen vor Gericht. Dort haben sie vor kurzem einen Teilerfolg erreicht und die Bankenaufsicht Finma gezwungen, ihren Bescheid zur AT1-Abschreibung zu veröffentlichen.

(Bloomberg)