Die Sanktionskommission der SIX stellte fest, dass Clariant fahrlässig die geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung verletzt hat, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Konkret habe Clariant im Jahresabschluss 2020 Rückstellungen erfasst, die nicht den Anforderungen von IFRS für den Ansatz solcher Rückstellungen entsprachen, wie es weiter heisst. Der Entscheid der Sanktionskommission ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nun in Rechtskraft erwachsen.
Bei der Höhe der Sanktion habe die Sanktionskommission die Schwere des Verschuldens, die Schwere der Verletzung, das Verhalten in den Vorjahren sowie die Sanktionsempfindlichkeit des Emittenten berücksichtigt.
(AWP)