Das Berufungsgericht in San Francisco entschied, dass das ursprüngliche Verfahren wegen einer Frage zur Beweislast wiederholt werden muss.

Comet gibt sich gemäss der Mitteilung vom Freitag enttäuscht, hebt jedoch hervor, dass das Gericht weder die Bedeutung oder Gültigkeit der Geschäftsgeheimnisse von Comet noch die Schwere der Veruntreuung durch XP Power in Frage gestellt hat.

Die erneute Verhandlung soll keine wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb oder die finanzielle Lage von Comet haben, so die Mitteilung weiter.

Im ursprünglichen Prozess wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vor dem US-Bezirksgericht hatten die Geschworenen im Jahr 2022 zugunsten von Comet entschieden. Die einstweilige Verfügung untersagte es XP Power, Produkte auf der Grundlage der unrechtmässig entwendeten Geschäftsgeheimnisse von Comet zu entwickeln, zu vermarkten oder zu verkaufen, und sprach Comet Schadenersatz zu.

(AWP)