Die Massnahme betrifft empfohlene Impfungen, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt sind. Dabei geht es insbesondere um Impfungen in Apotheken, wie die Landesregierung schreibt.
Der Bund vergütet zudem weiterhin Impfungen bei Personen, die in der Schweiz wohnen, aber nicht dem Krankenkassen-Obligatorium unterstehen, sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
(AWP)