Ein Londoner Richter entschied am Mittwoch, dass die Lieferkettenfonds der Credit Suisse als "Opfer" einer Reihe umstrittener Transaktionen betrachtet werden können. Damit kann die Grossbank selbst Klage einreichen, nicht nur der Insolvenzverwalter. Der Richter betonte allerdings auch, SoftBank könne eine formelle Klage noch auf dem Rechtsweg abwenden.

Der Zusammenbruch von Greensill war der erste von zwei grossen Schocks für die Credit Suisse im vergangenen Jahr. Kurz darauf folgte die Implosion von Archegos Capital Management. Thema des Gerichtsprozesses in London ist die Beziehung von Greensill zu dem US-Bauunternehmen Katerra, zu dessen Grossinvestoren SoftBank zählte.

Die Credit Suisse wirft SoftBank vor, eine Umstrukturierung auf den Weg gebracht zu haben, um ihr eigenes Geld aus Katerra abziehen zu können. Dabei hätte Softbank genau gewusst, dass Greensill dann nicht in der Lage sein würde, die 440 Millionen Dollar zurückzuzahlen, die das Unternehmen der Credit Suisse schuldete.

"Bei diesen Transaktionen handelt es sich eindeutig um Transaktionen zu einem unterbewerteten Preis, die kommerziell keinen Sinn machen", sagte Sonia Tolaney, Anwältin der Credit Suisse. Ein Sprecher von SoftBank antwortete nicht umgehend auf Anfragen um Stellungnahme, die ausserhalb der normalen Geschäftszeiten eintrafen.

(Bloomberg)