Max (42 Jahre) ist frustriert. Um sich einen neuen BMW leisten zu können, wollte er einen Privatkredit von 30‘000 Franken bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Nachdem ihn zuerst  Bank A ablehnte, wurde ihm auch bei den Banken B und C der Kredit verwehrt. Und das, obwohl er monatlich satte 10‘000 Franken brutto verdient.

Dass gleich alle drei Banken den Kredit verweigerten, ist kein Zufall: Einerseits laufen die Bonitätsprüfungen bei den verschiedenen Schweizer Kreditinstituten nach einem ähnlichen Muster ab. Andererseits haben sie Zugriff auf die gleichen Datenbanken und sehen dort unter anderem, ob ein anderes Institut das Kreditgesuch der entsprechenden Person bereits ablehnte und wie seine bisherige Zahlungshistorie aussieht.

Max' Verhängnis: Er hat in der Vergangenheit Rechnungen häufig sehr spät bezahlt. Seine Wohungsmiete ist zudem aussergewöhnlich hoch. Beides könnte für die Ablehnung ausschlagebend gewesen sein. Der Ablehnungsgrund wird von Banken aber meist nicht mitgeteilt. Für den Antragsteller bleibt dies eine Black Box.

Die Voraussetzungen 

Umso wichtiger ist es für Kreditantragsteller zu verstehen, wie der Bonitätsprüfungsprozess genau abläuft: Bei einer Kreditvergabe müssen zunächst die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Der Kreditnehmer muss gemäss Gesetz volljährig sein und den Kredit innert 36 Monaten inklusive Zinsen zurückzahlen können. Die Kreditgeber verlangen beim Antrag eine Ausweiskopie und häufig auch eine Kopie der letzten drei Lohnabrechnungen, damit sie einen groben Eindruck über die monetäre Situation erhalten.

Vor der eigentlichen Prüfung kommen gewisse Killerkriterien zur Anwendung, die je nach Institut unterschiedlich sein können und bei Nichterfüllung bereits zur Kreditablehnung führen. Ein paar Beispiele: Der Antragsteller muss 25 oder älter sein, seit mindestens einem Jahr in der Schweiz leben, ein regelmässiges Einkommen haben oder ein Schweizer Bankkonto besitzen. Auch selbstständig Erwerbende werden von gewissen Anbietern strikt abgelehnt.

Ob das Geld für einen Kredit ausreicht, kann auch mit online-Rechnern überprüft werden. Zum Beispiel hier.

Umfassende Prüfung der Daten

Übersteht der Antragsteller die erste Hürde, wird er als kreditfähig eingestuft. Doch damit ist es noch nicht getan, er muss auch kreditwürdig sein. In diesem Schritt wird geprüft, wie hoch neben den monatlichen Einnahmen die Ausgaben sind und wie es um die bisherige Zahlungsmoral steht. Aufgrund dieser Daten wird ein Scoring ermittelt, welches die Bonität festlegt und neben dem Entscheid "Kreditvergabe Ja oder Nein" festlegt, wie hoch der Kreditzins sein wird.

Für diesen wichtigen Schritt stehen den Kreditinstitutionen grosse Datenbanken zur Verfügung. Die Anbieter tauschen einerseits gegenseitig Kredit- und Bonitätsinformationen über Privatpersonen aus. Auf der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK)  sowie bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) werden alle Meldungen des Kreditinteressenten registriert und den kreditgebenden Banken gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. Hier wird unter anderem ersichtlich, ob der Antragsteller mit Kreditzahlungen oder Leasingraten in Rückstand geraten ist, ob er Kreditkarten überzogen hat oder ob er gar Konkurs ist.

Damit ist es aber noch nicht getan. Sogenannte Kreditauskunfteien sammeln Daten zum Zahlungsverhalten von Privatpersonen und verkaufen dann Bonitätsdaten an Kreditgeber mit entsprechenden Ratingempfehlungen. Einen solchen Service bieten in der Schweiz Bisnode, Creditreform, CRIF und Intrum Justitia an. Diese Firmen prüfen, ob der Antragsteller häufig seinen Wohnsitz wechselt - was sich schlecht auf das Scoring auswirkt - oder ob er Mahnungen respektive Betreibungen von Telecomanbietern oder im Online-Shopping erhalten hat. Ist in diesen Datenbanken nichts Negatives vermerkt, wirkt sich das entsprechend positiv auf die Bonität aus.

Diese Informationen über den Kreditnehmer können in Datenbanken gespeichert und an Kreditinstitute weitergeben werden*:

- Personendaten: Name/Vorname, Geburtsdatum, Adresse (aktuelle und ehemalige), Telefonnummer, Beruf, Zivilstand

- Informationen zu gestellten Kreditgesuchen: offene, abgelehnte, laufende und abgelaufene Verträge

- Informationen zu Leasingverträgen: offene, abgelehnte, laufende und abgelaufene Verträge

- Informationen zu Kreditkarten: gesperrte oder zurückgezogene Karten

- Informationen über Mietverträge und Steuern

- Zahlungsausfälle, Mahnungen und Betreibungen

* Für gewisse Daten gibt es Aufbewahrungsfristen. Ein abgelehnter Kreditantrag wird bei der ZEK zum Beispiel nur für zwei Jahre gespeichert (mehr dazu hier).

 

Diese ausführlichen Datenbanken sind gemäss Datenschutzgesetz legal, sofern sie dazu dienen, die Kreditwürdigkeit einer Person zu prüfen. Sie schützen einerseits den Finanzdienstleister vor einem Zahlungsausfall, helfen andererseits aber auch dem Kreditantragsteller, eine Überschuldung zu vermeiden. 

Kostenlose Auskunft

Doch das Ganze ist nicht unproblematisch: Hin und wieder kommt es vor, dass solche Einträge in den Datenbanken fehlerhaft sind. Das kann dazu führen, dass ein Kreditantragsteller zu Unrecht einen höheren Zins bezahlen muss, oder ihm sogar ein Kredit gänzlich verwehrt wird. Um Falscheinträge zu vermeiden – und auch um generell einen Überblick über die eigene Bonität zu erhalten -, lohnt sich eine Bestellung Ihrer Datenbankauszüge.

Alle Datenbank-Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, dies auf Anfrage kostenlos zuzusenden. Ein Beispiel, wie eine solche Selbstauskunft bei Intrum Justitia aussieht, finden Sie hier

Wichtig: Wer einen fehlerhaften Eintrag in den eigenen Daten findet, kann eine Löschung beantragen. "Für die Richtigkeit der Einträge sind in erster Linie die eintragenden Mitglieder verantwortlich", schreibt die ZEK auf cash-Anfrage. Damit sind die Kreditanbieter gemeint, welche die Daten zur Verfügung stellen. Die ZEK betont gleichzeitig aber auch, dass solche Löschanfragen nur "äusserst selten" vorkommen.

Konsumenten können solche Einträge in Datenbanken über ihr Zahlungsverhalten nicht verhindern, das Kreditgeschäft ist längst im "Big Data"-Zeitalter angekommen. Aber immerhin können fehlerhafte Informationen ausgemerzt werden. 

So stellen Sie ein Auskunftsbegehren: Schreiben Sie an den entsprechenden Datenbankanbieter einen eingeschriebenen Brief mit einer Ausweiskopie als Beilage. Der Bund stellt Musterbriefe für Auskunftsbegehren, Korrekturanfragen und Datenlöschungen zur Verfügung.