Das Beschwerdeverfahren werde bis am 18. März 2024 sistiert, teilte die SIX Exchange Regulation (SER) am Mittwoch mit. Damit verschiebe sich auch die Dekotierung bis auf Weiteres. Der Handel der Aktien werde jedoch am 28. Dezember nach Börsenschluss vorerst eingestellt.

Die Sistierung des Beschwerdeverfahrens soll Talenthouse die Möglichkeit bieten, die laufende Restrukturierung durchführen zu können, ohne «gleichzeitig der ständigen Gefahr einer Bestätigung der Dekotierung ausgesetzt zu sein», teilte Talenthouse ihrerseits am Mittwochabend mit.

Nachlassstundung bis März 2024

Das so genannte Regulatory Board der SIX hatte Anfang Juli die Dekotierung der Aktien von Talenthouse beschlossen. Begründet wurde dies mit der «ernsthaft in Frage stehenden Zahlungsfähigkeit». Die Dekotierung sollte per 9. November 2023 erfolgen; der letzte Handelstag wäre damit der 8. November gewesen.

Wegen der Beschwerde durch das Unternehmen hatte die SIX-Beschwerdeinstanz zuletzt eine «aufschiebende Wirkung» bis zum 15. Januar 2024 gewährt. Diese sei nun bis zum 18. März 2024 verlängert worden, hiess es am Mittwoch.

Talenthouse befindet sich in provisorischer Nachlassstundung. Diese war am 21. November 2023 vom Kantonsgericht Zug bis zum 25. März 2024 verlängert worden.

Der Verwaltungsrat von Talenthouse gibt sich in der Mitteilung der «festen Überzeugung», dass die Restrukturierung mit der Unterstützung aller Aktionäre, Gläubiger und anderen Stakeholder erfolgreich durchgeführt werden kann. So könne die Dekotierung aufgehoben und der Handel in den Aktien der Talenthouse wiederaufgenommen werden.

Das auf Technologieplattformen ausgerichtete Unternehmen hatte zuletzt ein sogenanntes Reverse Takeover geplant. Im Rahmen dieser Pläne stimmte die Generalversammlung vor rund zwei Wochen einer Kapitalerhöhung zu.

(AWP)