Die Aktionärinnen und Aktionäre der UBS dürften sich den kommenden Montag dick in ihrer Agenda angestrichen haben. An diesem Tag steht in Paris nämlich das Urteil im Berufungsprozess an. Dann entscheidet sich, ob der Grossbank eine milliardenschwere Strafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung blüht.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Maximalstrafe von 2,2 Milliarden Euro, mindestens aber 2 Milliarden Euro. Doch auch der französische Staat will Geld sehen. Er klagt seinerseits eine zivilrechtliche Entschädigung in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro ein. In erster Instanz wurde die UBS zu einer Strafe von 3,7 Milliarden Euro und 800 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt.

Eigenmittelausstattung bleibt in jedem Fall solide

Es geht für die Grossbank also um einiges, wurde für den Prozess bisweilen doch nur 450 Millionen Euro zurückgestellt. Gut möglich deshalb, dass der UBS-Aktie – je nach Ausgang des Berufungsprozesses - ein bewegter Montag bevorsteht. Noch ist unklar, wann an diesem Tag genau das Gericht sein Urteil spricht. Beobachter schliessen jedenfalls nicht aus, dass dieses noch während der Handelssitzung bekannt wird und den Aktienkurs auf die eine oder andere Seite ausscheren lassen könnte.

Vontobel-Analyst Andreas Venditti gibt sich im Vorfeld allerdings ziemlich entspannt. Da die Positionen von Staatsanwaltschaft und UBS im Berufungsprozess weit auseinanderliegen, rechnet er damit, dass die Grossbank ein ungünstiges Urteil an den französischen Kassationsgerichtshof weiterziehen würde. Venditti würde aber, wie wohl die ganze Börse, eine endgültige Beilegung des Streits begrüssen.

Vendittis Berechnungen zufolge wäre für die UBS selbst eine Gesamtsumme von 3,2 Milliarden Euro zu verkraften. Mit einer Kernkapitalquote (CET1) von rund 13 Prozent und einer Leverage Ratio von mehr als 3,7 Prozent bliebe die Eigenkapitalausstattung der Grossbank solide und über den firmeneigenen Zielgrössen.

2021 ein erfreulicher Börsenjahrgang für die UBS-Aktionäre

Die Schätzungen anderer Analysten für die Gesamtsumme bestehend aus Strafe und Wiedergutmachung reichen von 600 Millionen Euro bis zum schlimmsten Fall von 3,2 Milliarden Euro. Läge das Urteil in der unteren Hälfte dieser Schätzungsbandbreite, wäre wohl eine positive Reaktion der Börse zu erwarten.

Die UBS-Aktie wird bei Vontobel übrigens weiterhin mit einem Kursziel von 18,50 Franken zum Kauf empfohlen. Die Aktie notiert nur unwesentlich unter ihren Mehrjahreshöchstkursen von Anfang November bei 17,04 Franken. Mit einem Plus von fast 33 Prozent stellt sie seit Jahresbeginn nicht nur den um gut 20 Prozent höheren Swiss Market Index (SMI), sondern auch die um 22 Prozent tiefere Credit-Suisse-Aktie in den Schatten.