Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Berufsverband der Versicherungsmathematiker, schlägt eine Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge auf 1,00 von 0,25 Prozent vor, wie sie am Donnerstag mitteilte. Damit würde er zum ersten Mal seit gut 30 Jahren wieder steigen. Der Höchstrechnungszins begrenzt den Garantiezins, den Versicherer über die gesamte Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrages garantieren dürfen. Die darüber hinausgehende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu festgelegt.
«Aktuell kann man davon ausgehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent verbleiben werden», begründete der neue DAV-Vorstandsvorsitzende Max Happacher die Empfehlung. Damit sei davon auszugehen, dass der Höchstrechnungszins mittelfristig stabil gehalten werden könne.
Der DAV und die Finanzaufsicht BaFin geben dafür eine Empfehlung ab, der das Bundesfinanzministerium in der Regel folgt. In der Dauer-Niedrigzinsphase war der Satz immer weiter abgeschmolzen worden, zuletzt 2022 von 0,75 auf 0,25 Prozent. Er orientiert sich an der Rendite, die die Versicherer langfristig mit sicheren Papieren erwirtschaften können, abzüglich eines Sicherheitspuffers von 0,4 Prozent.
Der Höchstrechnungszins hat aber zuletzt an Bedeutung verloren, weil immer mehr Lebensversicherer unter dem Druck der «Solvency II»-Regulierung und der niedrigen Zinsen Produkte nur noch ohne oder mit geringeren Garantien anbieten. An laufenden Verträgen, für die die Lebensversicherer in der Vergangenheit zum Teil Zinsgarantien von vier Prozent ausgesprochen hatten, ändert sich durch eine Neuregelung nichts.
(Reuters)