Die Klagen des ehemaligen CSU-Politikers Peter Gauweiler und des AfD-Gründers Bernd Lucke blieben ohne Erfolg, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Sie seien sowohl unzulässig als auch unbegründet.

In den Klagen ging es um das "PSPP" getaufte Anleihenkaufprogramm der Währungshüter, mit dem die Konjunktur angeschoben werden soll und das Anfang 2015 aufgelegt wurde. Die Karlsruher Richter hatten dieses im Mai 2020 für teilweise verfassungswidrig eingestuft und gefordert, dass die Währungshüter die Verhältnismässigkeit der Käufe nachweisen müssen. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, an den Käufen teilzunehmen. Der EZB-Rat hatte daraufhin Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, mit denen die Verhältnismässigkeit belegt werden sollte. Der Bundestag bescheinigte im Juli 2020 mit deutlicher Mehrheit, dass die Vorgaben des Karlsruher Urteils umgesetzt worden seien.

Doch Gauweiler und Lucke liessen nicht locker. Mit ihrem Antrag auf eine sogenannte Vollstreckungsanordnung bewirkten sie, dass die Karlsruher Richter die Umsetzung des Urteils überprüften. Es sei nicht ersichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils vom Mai 2020 ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten hätten, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. 

(Reuters)