Die Besteuerung des Eigenmietwerts von selbstgenutzten eigenen Häusern und Wohnungen geht auf Krisen zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts zurück. Sämtliche Versuche, die ungeliebte und umstrittene Steuer abzumildern oder abzuschaffen, scheiterten bisher.
Schweizweit eingeführt wurde der Eigenmietwert 1934, mit einem Bundesratsbeschluss über die eidgenössische Krisenabgabe. Im Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940 über eine Wehrsteuer und auch in dessen Nachfolgebeschlüssen wurde die Selbstnutzung der eigenen Wohnung ausdrücklich zum Einkommen gerechnet.
So steht es in der Botschaft der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S), die 2017 den jüngsten Anlauf für die Abschaffung des Eigenmietwerts anstiess. Geht es nach den Befürwortern dieser Abschaffung, wurde die Steuer bereits im Ersten Weltkrieg einmal erhoben, um kriegsbedingte Einnahmeverluste für den Bund zu kompensieren.
Seit 1958 auf Dauer im Recht
1958 sei die Steuer auf dem Eigenmietwert auf Dauer ins ordentliche Recht überführt worden, schreiben die Abschaffungs-Befürworter weiter. Die Steuer auf einem Naturaleinkommen, wie es im Gesetz heisst, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Anläufe, sie abzuschaffen, gab es in den vergangenen drei Jahrzehnten immer wieder.
1999 scheiterte die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbands mit 59 Prozent Nein-Stimmen. Verlangt hatte sie unter anderem eine massvolle Besteuerung des Eigenmietwerts. Dieser sollte nur angepasst werden, wenn eine Liegenschaft den Besitzer wechselt.
Wenig später sollte ein Steuerpaket den Rahmen für die Abschaffung des Eigenmietwerts geben. 2004 scheiterte dieses aber am deutlichen Nein der Stimmenden. Die Gegnerschaft kritisierte, dass der Eigenmietwert zwar abgeschafft, aber Steuerabzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten möglich blieben.
Vorstösse abgelehnt
2009 folgte die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands. Dieser wollte für Pensionierte den Eigenmietwert streichen. Sie hätten aber Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen können. Mit gegen 53 Prozent Nein-Stimmen und 13,5 ablehnenden Ständen unterlag das Begehren 2012 an den Urnen.
Im Parlament blieb die Abschaffung des Eigenmietwerts ein Thema. Doch alle eingereichten Vorstösse blieben erfolglos, wie es in der Botschaft zum jüngsten Anlauf heisst. Die von Bundesrat und Parlament unterstützte Vorlage, die nun am 28. September an die Urnen kommt, hat sieben Jahre Behandlungszeit hinter sich.
(AWP)