Die jüngsten Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump gegen europäische Länder bringen potenzielle Gegenmassnahmen wieder auf den Tisch - sogenannte Anti-Coercion Instruments (ACIs), wie sie im Brüsseler Jargon heissen. Frankreich zufolge muss die EU bereit sein, im ‌Notfall auch weitreichende «Anti-Zwangs-Massnahmen» ‌gegen US-Dienstleister zu ergreifen.

Wie kam es dazu?

Trump hatte am Samstag damit gedroht, weitere Zölle gegen acht europäische Staaten zu verhängen, bis den USA der Kauf Grönlands gestattet wird. Betroffen sind unter anderem Deutschland und Frankreich. Trump begründete seine Forderung mit der nationalen ​Sicherheit der USA.

Die EU-Regierungen beraten jetzt fieberhaft über Vergeltungsmassnahmen, am Donnerstag ist dazu ‌ein Sondergipfel geplant. Im Raum stehen mögliche Zölle im Wert ‌von 93 Milliarden Euro gegen die USA.

Denkbar sind aber auch die bislang nicht eingesetzten ACIs, etwa Investitionsbeschränkungen sowie die Einschränkung des Exports von US-Dienstleistungen, was vor allem auf die dominanten US-Digitalfirmen abzielen würde. ACIs gelten als «nukleare Option», die eigentlich nur als Abschreckung dienen sollen.

Welche Massnahmen sind vorstellbar?

Die «Anti-Zwangs-Massnahmen» sind als Reaktion der 27 EU-Staaten gedacht, wenn ⁠ein Drittland mit wirtschaftlichem Druck einen Politikwechsel erzwingen will. Die Massnahmen gelten als effektiver als nur Gegenzölle auf US-Exporte. Ein Überblick:

  • Beschränkungen für den Import oder Export von Waren, etwa durch Quoten oder Lizenzen.
  • Beschränkungen bei öffentlichen Ausschreibungen in ​der EU im Wert von rund zwei Billionen Euro pro Jahr. Beispielsweise könnten so Angebote ‌etwa für Bau- oder Verteidigungsaufträge ausgeschlossen werden.
  • Massnahmen, die Dienstleistungen betreffen, ‍bei denen die USA einen Handelsüberschuss mit der EU haben. Dazu gehören Angebote von Digitalkonzernen wie Amazon, Microsoft, Netflix oder Uber.
  • Beschränkungen für ausländische ​Direktinvestitionen aus den USA, dem weltweit grössten Investor in der EU.
  • Beschränkungen beim Schutz geistiger Eigentumsrechte, beim Zugang zu den Finanzdienstleistungsmärkten und bei der Möglichkeit, Chemikalien oder Lebensmittel in der EU zu verkaufen.

Warum wurden die Massnahmen vorbereitet?

Sie wurden 2021 vorgeschlagen, ‌als die erste Trump-Regierung und China den Handel als politisches Instrument ⁠einsetzten. Das europäische Recht gibt der EU-Kommission bis zu vier Monate Zeit, um ‌mögliche Fälle von Nötigung zu prüfen. Stellt sie fest, dass die Massnahmen eines Drittlandes eine Nötigung darstellen, legt sie dies den EU-Mitgliedern vor. ‍

Diese haben dann weitere acht bis zehn Wochen Zeit, um die Feststellung zu bestätigen. Die Bestätigung erfordert eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitglieder. Dies ist eine höhere Hürde als bei der Anwendung von Vergeltungszöllen. Normalerweise ​würde die Kommission dann mit dem Drittland verhandeln, um die Nötigung zu beenden.

Scheitert ‍dies, kann sie ACI-Massnahmen umsetzen, die wiederum einer Abstimmung durch die EU-Mitglieder unterliegen. Diese sollten innerhalb von drei Monaten in Kraft treten. Der gesamte Prozess könnte von einigen Monaten bis zu einem Jahr dauern.