Stalking wird ein Strafdelikt und die Strompreise sinken. Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht. Die Kosten von einigen Standardimpfungen werden neu von der Krankenkasse übernommen.
Verkehr und Transport
Ab 1. Januar wird die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt neu geregelt. Mit der neuen Gütertransportverordnung sollen das Verladen von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden.
Die Zulassung von Motorfahrzeugen wird digitalisiert und vereinfacht, was den Aufwand beim Zulassungsprozess reduziert. Fahrzeuge mit gültiger EU-Übereinstimmungsbescheinigung sind von der schweizerischen Typengenehmigungspflicht befreit und können erstmals auf jede Person zugelassen werden.
Der Vollzug des CO2-Gesetzes wird konsequenter an die Fahrzeugzulassung gekoppelt: Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden nur noch erteilt, wenn allfällige CO2-Sanktionen bezahlt sind oder das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.
Ab 1. Januar tritt zudem das Schweizer Flugdatenpassagiergesetz in Kraft, das Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierdaten bei Flügen in die Schweiz und aus der Schweiz zu übermitteln, um internationale Standards im Kampf gegen Terrorismus und Schwerstkriminalität umzusetzen.
Energie und Umwelt
Die Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte sinken 2026 im Mittel um rund vier Prozent, was einer Ersparnis von 58 Franken pro Durchschnittshaushalt entspricht. Die Senkung um 1,3 Rappen pro Kilowattstunde ist auf tiefere Energiepreise zurückzuführen.
Die Vergütung für Photovoltaikprojekte im Winterhalbjahr wird ab 2026 auf 3,5 Millionen Franken pro Gigawattstunde (GWh) Nettoproduktion gedeckelt, um unverhältnismässige Förderung grosser Anlagen zu verhindern. Projekte, die bis Ende 2025 mindestens 10 Prozent ihrer Produktion einspeisen, sind ausgenommen.
Der Bundesrat setzte zudem Zwischenziele für den Ausbau von Solar- und Windstromproduktion bis 2030 und führt ab Januar 2026 einen Winterstrombonus für grosse Solaranlagen ein.
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft erfordert ab 1. Januar eine Fachbewilligung, die fünf Jahre gültig ist. Personen mit landwirtschaftlicher Ausbildung können ihre Qualifikation registrieren lassen.
Ab 2026 werden 567 Millionen Franken aus der Umweltabgabe über die Krankenkassenprämie an die Bevölkerung ausgezahlt, pro Person knapp 62 Franken, rund 7 Prozent unter dem Durchschnitt der letzten 15 Jahre. Die Mittel stammen aus der CO2-Abgabe auf Heizöl- und Erdgasheizungen sowie VOC-Abgaben.
Gesundheit und Krankenkassen
Einige Standardimpfungen, darunter Diphtherie, Tetanus oder Meningokokken, werden neu von der Krankenkasse übernommen, auch wenn die Franchise noch nicht aufgebraucht ist.
Die Krankenkassenprämien steigen 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent, unter anderem wegen steigender Lebenserwartung und neuen Medikamenten.
Das Tarifmodell Tardoc tritt nach jahrelangen Verhandlungen in Kraft und löst Tarmed ab. Es basiert auf Taxpunkten, die kantonal festgelegt werden, und soll die Abrechnung der Konsultationsdauer genauer und der Hausarztmedizin angepasst ermöglichen.
Diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung treten 2026 in Kraft: Digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt, und die Leistungspflicht bei der Transkatheter-Aortenklappen-Implantation wird ergänzt.
Vorsorge und Versicherungen
Die seit 2022 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) werden erstmals an die Teuerung angepasst, der Anpassungssatz beträgt 2,7 Prozent.
Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) können erstmals rückwirkend für 2025 nachgeholt werden, sofern ein AHV-pflichtiges Einkommen besteht.
Die soziale Absicherung von Arbeitnehmenden mit kurzen Einsätzen in vier Kultur- und Mediensektoren wird verbessert: Löhne sind künftig AHV-pflichtig, auch bei geringen Einsätzen, und die Ausnahmen auf weitere Arbeitgeberkategorien wie Chöre, Museen, Designunternehmen sowie elektronische und Printmedien ausgeweitet.
Gesellschaft und Ausbildung
Stalking wird ab Anfang 2026 ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Eine Verfolgung erfolgt nur auf Antrag des Opfers.
Ab 1. Januar können Kantone die Form der Allgemeinbildungsprüfung bei Lehrabschlüssen selbst festlegen; schriftliche oder mündliche Prüfungen sind möglich.
Der Bund erhöht die Postzustellungsermässigung für Regional- und Lokalzeitungen auf 43 Rappen pro Exemplar, insgesamt steigen die Mittel von 30 auf 40 Millionen Franken, befristet auf sieben Jahre.
Steuern und Kreditwesen
Für freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer sinkt 2026 der Vergütungszins von 1,25 auf 0,75 Prozent, Verzugs- und Rückerstattungszinsen sinken von 4,75 auf 4,5 Prozent, was Einnahmenverluste von rund 6 Millionen Franken für den Bund bedeutet.
Bestimmungen zum Zusatzabkommen der Schweiz mit Frankreich regeln ab 1. Januar die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice, bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr in dem Vertragsstaat zu versteuern, in dem der Arbeitgeber sitzt.
Personen, die ungerechtfertigt betrieben wurden, können künftig während fünf Jahren ein Gesuch stellen, um die Bekanntgabe zu verhindern.
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird von 11 auf 10 Prozent und für Überziehungskredite von 13 auf 12 Prozent gesenkt.
Strafrecht
Jugendliche, die einen Mord begangen haben, können neu unter bestimmten Voraussetzungen im Erwachsenenalter direkt nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion verwahrt werden. Die Änderungen werden im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen.
Raumplanung und Bauen
Die Neuerungen im Raumplanungsgesetz treten gestaffelt in Kraft: 1. Januar und 1. Juli 2026. Kantone müssen bis 2031 Strategien zur Stabilisierung des Bauens ausserhalb der Bauzone festlegen; die Fläche darf maximal um zwei Prozent wachsen.
Bauherrschaften erhalten ab 1. Januar 2026 bis zu 60 Tage Zeit, Mängel an Bauobjekten zu melden; Nachbesserungsrechte können vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Zivilschutz
Ab 1. Januar 2026 müssen alle Wehrpflichtigen bis 40 Jahre in den Zivilschutz, die bisherige Altersgrenze von 36 Jahren wird aufgehoben.
Kantonswechsel
Die Stadt Moutier wechselt per 1. Januar zum Kanton Jura. Sie erhält 7 von 60 Sitzen im Kantonsparlament, andere Bezirke verlieren Mandate.
Weitere geplante Neuerungen im Jahr 2026:
Die 13. AHV-Rente soll ab Dezember 2026 ausbezahlt werden.
Ab 1. Mai wird eine nationale Notrufnummer für häusliche Gewalt eingeführt.
Die elektronische Identität (E-ID) wird frühestens Mitte bis Ende 2026 verfügbar sein und freiwillig genutzt werden.
Ab 1. Juli gelten neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Güterverkehr ab 2,5 t.
(AWP)
