Einfachere Arbeitssuche für Personen mit Schutzstatus S, ein SBB-Zug von Brig VS nach Deutschland und neue Datenschutzvorgaben für Bundesorgane: Diese und weitere Gesetzesänderungen sowie Neuerungen treten im Dezember in der Schweiz in Kraft.

ARBEITSMARKT: Personen mit Schutzstatus S sollen künftig einfacher an einen Job kommen. Ab dem 1. Dezember wird die Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Arbeit in eine Meldepflicht umgewandelt. Die Meldung kann über ein Onlinetool oder die kantonalen Behörden erfolgen. Ausserdem können Schutzbedürftige mit Sozialhilfe neu zur Teilnahme an beruflichen Eingliederungsmassnahmen verpflichtet werden. Nehmen sie nicht teil, werden die Sozialleistungen gekürzt. Die zwei dafür vorgesehenen Verordnungen treten beide am 1. Dezember in Kraft.

BAHNVERKEHR: Der Fahrplanwechsel am 14. Dezember bringt der Nordwestschweiz laut den SBB den grössten Angebotsausbau seit zwanzig Jahren. So führen die SBB den S-Bahn-Viertelstundentakt zwischen Basel und Liestal ein, zwischen Basel und Biel fährt neu jede halbe Stunde ein Zug, und Basel wird direkt an Lausanne angebunden. Für Pendlerinnen nach Bern wird am Nachmittag ein zusätzlicher IC-Zug in Bern Wankdorf halten. Der Interregio Basel-Frick-Zürich HB hält neu halbstündlich in Stein-Säckingen AG, der Interregio Basel-Liestal-Zürich HB neu auch in Gelterkinden BL und der Interregio Bern-Zürich-Chur zusätzlich in Flums SG. Für Freizeitaktivitäten gibt es jede Stunde einen Zug zwischen der Deutschschweiz und Chiasso TI und auch unter der Woche jede halbe Stunde zwischen Graubünden und Zürich. International werden zwei zusätzliche Züge zwischen Zürich und Milano Centrale (I) eingeführt, und es verkehren umsteigefrei erstmals Züge von Brig VS nach Deutschland.

BETREUUNG: Ab dem 1. Dezember gelten neue Regeln für Live-in-Betreuende, die über einen Personalverleih in Privathaushalten arbeiten. Live-in-Betreuende leben im Haushalt der zu betreuenden Person und leisten dort Betreuungsdienst - oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg. Sie erbringen einfache Hilfsleistungen, die keine spezielle Ausbildung erfordern. Die Betreuenden erhalten nun Sonderbestimmungen. Diese regeln Arbeits- und Ruhezeiten und stellen klar, dass eine Einzelperson keine 24-Stunden-Betreuung leisten kann. Unter anderem gibt es nun auch klare Regeln zum Bereitschaftsdienst sowie zur Ruhezeit.

PERSONENDATEN: Bundesorgane, die besonders sensible Personendaten automatisiert bearbeiten, müssen dies ab dem 1. Dezember protokollieren. Die Protokollierung hat zum Ziel, die Bearbeitung von Daten nachvollziehbar und transparent zu machen. Sie trägt zur Datensicherheit bei und hilft, den Missbrauch von Personendaten zu verhindern. Bei weniger sensiblen Personendaten entscheidet künftig eine Risikoanalyse, ob und wie detailliert protokolliert werden muss.

PESTIZIDE: Ab dem 1. Dezember unterliegen in Nachbarländern zugelassene Pflanzenschutzmittel in der Schweiz nur noch einem vereinfachten Bewilligungsverfahren. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungsrevision können sich die Schweizer Behörden auf die Bewertungen der Nachbarländer stützen, was das Verfahren beschleunigt und den Produzenten den schnelleren Zugang zu modernen Produkten ermöglicht. Damit gab die Landesregierung einer Forderung aus dem Parlament Folge.

(AWP)