Wie nach Berichten der «Pharmazeutischen Zeitung» (PZ) und anderer Medien bekannt wurde, wurde bei DocMorris auf Drängen der Apothekerkammer Nordrhein inzwischen Geld in den Niederlanden gepfändet.

Schon vor Jahren hatte DocMorris Gerichtsverfahren in Stuttgart verloren, in denen es um die Art und Weise von Werbung samt Rabatten ging. Trotz der Gerichtsniederlagen machte DocMorris nach Ansicht der Kläger weiter, woraufhin die Kläger Ordnungsgelder in Deutschland beantragten - das aber verlief im Sande. Daraufhin setzten die deutschen Apotheker in einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden durch, dass dort gepfändet wurde. In erster Instanz waren die deutschen Apotheker erfolgreich.

Kein Nachgeben bei DocMorris

DocMorris teilte auf Anfrage mit, es handle sich «lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder in Höhe eines hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrages». Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz. «Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Stabilität von DocMorris.» Man habe dennoch entschieden, Berufung einzulegen, um die Rechtslage in dieser Angelegenheit abschliessend klären zu lassen.

Die Firma DocMorris macht ihr Geschäft weitgehend in Deutschland. Dabei profitiert das Unternehmen vom Binnenmarkt, der grenzüberschreitenden Handel ohne Nachteile für ein ausländisches Unternehmen ermöglicht.

Den alteingesessenen deutschen Apothekern, die Kosten für ihre Vor-Ort-Apotheken stemmen müssen, ist der aufstrebende Online-Konkurrent ein Dorn im Auge. Sie monieren unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor Schäden für die Vor-Ort-Versorgung, wenn die stationären Apotheken wegen der Online-Konkurrenz Einbussen haben. DocMorris wiederum argumentiert, dass ein Anbieter aus dem EU-Ausland nicht europarechtswidrig benachteiligt werden dürfe.

(AWP)