Die Rücknahmebeschränkung von Anteilen könne «persönliche Belastungen für Anleger mit sich bringen», räumte Christian Bäcker, Geschäftsführer der DWS Grundbesitz, am Montag ein. Die Massnahme trete am Dienstag, dem 27. Oktober 2026, in Kraft, teilte die DWS Grundbesitz mit. Ab dem darauffolgenden Mittwoch werde die Auszahlungsquote für fällige Rücknahmeaufträge zunächst auf zehn Prozent beschränkt. Die gesetzlich auf maximal zwölf Monate begrenzte Massnahme kann den Angaben zufolge je nach Liquiditätslage angepasst oder vorzeitig aufgehoben werden.
Mit dem Schritt will die Gesellschaft nach eigenen Angaben Zeit für geordnete Immobilienverkäufe gewinnen, um die Liquidität zu stärken. Das Portfoliomanagement werde weiterhin Immobilienverkäufe vornehmen, um die Liquiditätsquote zu steigern, Kredite zurückzuzahlen und die Auszahlungsquote wieder anzuheben. Insgesamt drei offene Immobilienfonds der DWS waren nach der Zinswende unter Druck geraten.
(Reuters)

