Die Vorlage zur Sanierung des Bundeshaushalts, das «Entlastungspaket 27», wurde in den vergangenen Monaten harsch kritisiert. Der Bundesrat hat die Eckwerte der Vorlage am Mittwoch deshalb angepasst. Ein Überblick.
MIGRATION: Heute deckt der Bund für vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende während sieben Jahren, für Flüchtlinge während fünf Jahren die Sozialhilfekosten der Kantone mit Globalpauschalen ab. Künftig soll die Abgeltungsdauer für alle Kategorien fünf Jahre betragen. In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat noch eine Senkung auf vier Jahre vorgeschlagen. Die Entlastungswirkung dieser Massnahme sinkt damit um 50 bis 100 Millionen Franken pro Jahr.
FINANZAUSGLEICH: Der Bundesrat will die Kürzung beim soziodemografischen Lastenausgleich zwar durchziehen. Er will aber neu knapp die Hälfte der damit möglichen Entlastung - jährlich rund 60 Millionen Franken - als Härtefallausgleich an ressourcenschwache Kantone verteilen. Mit weiteren 13 Millionen Franken soll der Kanton Jura infolge des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier unterstützt werden, ebenfalls bis 2031. Das Entlastungspotenzial sinkt damit vorübergehend um 73 Millionen Franken auf 67 Millionen ab 2027.
BERUFSBILDUNG: Der Bundesrat will die Pauschalbeträge in der Berufsbildung und die Beiträge an die höhere Berufsbildung nun doch nicht kürzen. Der Bund bezahlt damit weiterhin mehr als den gesetzlichen Richtwert von 25 Prozent der öffentlichen Ausgaben für die Berufsbildung. Das Volumen des Entlastungspakets sinkt damit ab 2027 um 10 bis 15 Millionen Franken pro Jahr.
KLIMA: Der Bundesrat will seinen Beitrag ans Gebäudeprogramm der Kantone zwar weiterhin streichen. Er sucht aber einen Kompromiss. Konkret prüft er, ob und - falls ja - wie man die verschiedenen weiteren Förderprogramme anpassen könnte, um den Kantonen entgegenzukommen.
AHV: Auf die Entflechtung von Bundeshaushalt und AHV soll vorerst verzichtet werden, um die ohnehin schon schwierige Diskussion über die finanzielle Stabilisierung der AHV nicht zusätzlich zu belasten. Durch den Verzicht auf diese Massnahme reduziert sich das Entlastungsvolumen um einen dreistelligen Millionenbetrag.
KAPITALBEZÜGE: Der Bundesrat will die Tarife bei der Besteuerung von Kapitalbezügen in der zweiten und dritten Säule nochmals anpassen. Ziel ist es, dass keine Kapitalbezüge bis zu 100'000 Franken, wie sie für Bezüge aus der Säule 3a typisch sind, steuerlich schlechter behandelt werden als heute.
PRESSEFÖRDERUNG: Die Subventionen zugunsten der Lokal- und Regionalpresse sollen aufgrund der jüngsten Parlamentsentscheide nicht gekürzt werden. Das Entlastungsvolumen geht damit um 5 Millionen Franken zurück.
NACHTZÜGE: Der Bundesrat verzichtet auf Kürzungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr. So sollen bis 2030 10 Millionen Franken pro Jahr zur Unterstützung von grundsätzlich rentablen Tagesverbindungen ins Ausland und tendenziell weniger rentabler Nachtzüge zur Verfügung stehen.
SRG: Der Bundesrat prüft derzeit noch die Ausgestaltung und Finanzierung des künftigen Auslandangebots der SRG. Er will das Entlastungsvolumen der Massnahme erhalten.
BUNDESPERSONAL: Die Bundesverwaltung soll mit Kostenreduktionen im Umfang von insgesamt 300 Millionen Franken an das Entlastungspaket beitragen - beispielsweise mit einer Reduktion der Lohnmassnahmen sowie Kürzungen bei den Leistungsprämien. Zudem soll der Ferienanspruch der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung ab dem 60. Altersjahr von heute sieben Wochen ab 2027 gekürzt werden. Auch die Höhe der Treueprämie soll reduziert werden. Geplant wird weiter eine Reduktion der Anzahl Personensicherheitsprüfungen.
(AWP)