Grundlage für das Verhandlungsmandat ist die Absichtserklärung der Schweiz und der USA vom 14. November. Demnach soll anstelle der derzeitigen Zusatzzölle in den USA von 39 Prozent künftig ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent gelten.

«Warten auf Neuigkeiten»

Noch sind die seit Anfang August geltenden 39-Prozent-Zölle in Kraft. Der Bundesrat gehe davon aus, dass sie noch im Dezember fielen, habe aber kein genaues Datum, sagte Aussenminister Ignazio Cassis am Rande einer Medienkonferenz auf eine Journalistenfrage. «Wir warten auf Neuigkeiten in den nächsten Tagen».

Hauptziel der Verhandlungen ist eine «Verstetigung der Zollerleichterungen» und eine Stabilisierung der bilateralen Handelsbeziehungen, wie der Bundesrat schreibt. Die Beziehungen mit anderen wichtigen Schweizer Handelspartnern sollen dabei gewahrt werden. Der Fall ist das namentlich für die EU.

Schweizer Unternehmen wollen innert fünf Jahren mindestens 200 Milliarden Dollar in den USA investieren. Das seien Vorankündigungen des Privatsektors, hielt der Bundesrat dazu fest. Rund die Hälfte der Investitionen wollen Pharmaunternehmen tätigen, rund ein Drittel der Finanzmarkt. Die Schweiz ist sechstgrösste Investorin in den USA.

In der Absichtserklärung enthaltene Punkte sollen nun konkretisiert werden. Das gilt unter anderem für Zollkonzessionen auf Waren aus den USA - allerdings müssen auch die USA zu Konzessionen bereit sein. Auf Schweizer Seite müssen zusätzliche Zoll-Zugeständnisse an die USA mit der Agrarpolitik vereinbar sein.

Verzicht auf Digitalsteuer

Die Schweiz will zudem weiterhin keine Zölle auf elektronische Übermittlungen erheben. Der Bundesrat bestätigt laut seiner Mitteilung auch, dass er auf die Einführung einer Digitalsteuer (Digital Services Tax) weiterhin verzichten will.

Geht es um wirtschaftliche Sicherheit, soll auf die bestehende Zusammenarbeit in den Bereichen Investitions-, Exportkontrollen und Sanktionen aufgebaut werden, wie der Bundesrat schreibt. Auch über Wertschöpfungsketten könne diskutiert werden. «Die Souveränität und Neutralität der Schweiz bleiben gewahrt», hält der Bundesrat fest.

Bei den nicht-tarifären Handelshemmnissen und Dienstleistungen soll in den Verhandlungen geprüft werden, wo und wie bürokratische Hürden abgebaut werden könnten. Die Rede ist von technischen Vorschriften und Handelsrestriktionen.

Die Schweiz müsse US-Sicherheitsstandards für Autos nicht übernehmen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin kurz nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung in einem Interview mit den CH-Media-Zeitungen und der Plattform ajour.ch. Der Bundesrat sei aber bereit, darüber zu diskutieren, ob es bei der Zulassung von Fahrzeugen Vereinfachungen geben könne. Solche Vereinfachungen verlangten auch Schweizer Parlamentsmitglieder in Vorstössen.

Müssen Gesetze anpasst werden, gibt es dafür das normale Verfahren. Das Parlament und im Fall eines Referendums auch das Stimmvolk werden darüber entscheiden können.

Fall für US-Supreme Court

Parmelin wies nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung Kritik zurück, wonach die Schweiz zu viele Zugeständnisse gemacht habe. «Jetzt muss man verhandeln», sagte er damals im Schweizer Radio SRF. Auch die Schweiz könne gewisse Dinge fordern, etwa dass sie mehr Ausnahmen bei den Zöllen wolle. Das werde alles Teil künftiger Verhandlungen sein.

Allerdings könnte ein Gerichtsentscheid die Ausgangslage verändern: Denn in den USA befasst sich das oberste US-Gericht mit der Frage, ob die von US-Präsident Donald Trump angeordneten Zölle überhaupt legal sind. Anfang November begann vor dem Supreme Court eine mündliche Anhörung zu der Angelegenheit.

(AWP)