Mit den Änderungen möchte man den jüngsten Entwicklungen in den Bereichen Corporate Governance, Nachhaltigkeit und rechtlicher Rahmen Rechnung tragen, hiess es am Donnerstag in einer Mitteilung. Die Richtlinien bilden die Grundlage für alle Analysen und Abstimmungsempfehlungen der Stiftung.

Die Anlagestiftung erwartet neu beispielsweise, dass Klimaziele von Unternehmen extern überprüft werden - etwa durch die Science Based Targets initiative. Ethos will zudem die Entlastung eines Verwaltungsrats ablehnen, wenn dieser sich weigere, einen gültig eingereichten Aktionärsantrag in die Traktandenliste aufzunehmen. Weiter hat die Stiftung die maximale Amtszeitdauer von Verwaltungsratsmitgliedern von 20 auf 16 Jahre gesenkt.

In der Mitteilung weisst die Stiftung erneut darauf hin, dass sie aufgrund einer Änderung des Aktienrechts eine Machtverschiebung von der Generalversammlung zum Verwaltungsrat befürchte. Das neue Gesetz schreibt vor, dass Aktionäre, welche 0,5 Prozent des Unternehmenskapitals halten, einen Verhandlungsgegenstand an der Generalversammlung traktandieren können.

Derzeit liegt der Schwellenwert bei rund der Hälfte der Unternehmen im SMI Expanded bei weniger als 0,5 Prozent des Kapitals. Ethos werde empfehlen, die Statutenänderung abzulehnen, falls die Anpassung zu einer Verschlechterung des Schwellenwerts führen würde.

(AWP)