Damit setzte das Gericht eine zuvor von der EU-Kommission verhängte Busse von rund 83 Millionen Euro herab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten.

Die Strafe geht auf ein Verfahren gegen die Credit Suisse zurück, die 2023 von der UBS übernommen worden war. Zwar sei die Credit Suisse an einem Kartell beteiligt gewesen, doch sei die Busse dafür nicht richtig berechnet worden, so das EU-Gericht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Kommission habe bei der Berechnung der Geldbusse unvollständige und weniger zuverlässige Umsatzdaten verwendet als die Bank selbst im Verfahren eingereicht hatte, begründeten die Richter. Damit habe sie gegen ihre eigenen Leitlinien verstossen.

Die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse hatte die vollständige Aufhebung der Strafe verlangt. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch zurück. Das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.

Die EU-Kommission hatte der Credit Suisse und vier anderen europäischen Grossbanken 2021 nach einer Kartelluntersuchung Geldbussen von insgesamt 344 Millionen Euro auferlegt. Es ging um illegale Absprachen im sogenannten Devisenkassamarkt - einem Teil des Devisenhandels, bei dem Währungen innerhalb kurzer Zeit nach Geschäftsabschluss ausgetauscht werden.

Im Chatroom «Sterling Lads»

Die Händler der Banken hatten zwischen 2011 und 2012 im Chatroom «Sterling Lads» mit Kollegen anderer Banken sensible Informationen zum Devisenhandel ausgetauscht, obwohl sie eigentlich Konkurrenten waren. Diese Praxis verzerrte gemäss dem Gericht den Wettbewerb.

Anders als die anderen beteiligten Banken - darunter UBS, Barclays, RBS und HSBC - verzichtete die Credit Suisse auf einen Vergleich mit der Kommission und stellte sich einem ordentlichen Verfahren. Im März 2023 war die in Schieflage geratene Bank dann auf Druck des Bundesrats und mit staatlicher Unterstützung in einem Notverkauf an die Konkurrentin UBS gegangen.

(AWP)