Konkret soll er verhindern, dass die Grosshandelspreise für Gas in der EU über längere Zeit deutlich über den Weltmarktpreisen liegen. Dazu kann die EU künftig bestimmte Gashandelsgeschäfte verbieten, wenn ihr Preis ein vorab festgelegtes Niveau erreicht und der Preisanstieg nicht einem ähnlichen Preisanstieg auf regionaler Ebene oder auf dem Weltmarkt entspricht.

Die EU-Verordnung zu dem sogenannten Korrekturmechanismus trat bereits am 1. Februar in Kraft. Eine Aktivierung ist allerdings erst seit diesem Mittwoch möglich. Ausgelöst wird der Mechanismus nach einer EU-Einigung aus dem Dezember dann, wenn der Preis der Produkte drei Arbeitstage lang 180 Euro pro Megawattstunde übersteigt und gleichzeitig 35 Euro über einem internationalen Durchschnittspreis für flüssiges Erdgas (LNG) liegt. Vorerst dürfte dies allerdings nicht passieren. Der relevante europäische Gaspreis lag zuletzt zwischen 50 und 60 Euro und damit sehr deutlich unter dem Grenzwert von 180 Euro pro Megawattstunde.

Damit ist er weit von den Höchstständen im vergangenen August entfernt, die den Anstoss zu einer Debatte über einen Preisdeckel gegeben hatten. Damals erreichten die europäischen Erdgaspreise nach Angaben der EU-Kommission ein Niveau, das 1000 Prozent über den bis dato in der Union verzeichneten Durchschnittspreisen lag.

Nach Analyse der EU-Kommission stiegen die Preise im vergangenen Jahr vor allem, weil Russland seine Gaslieferungen als Waffe einsetzte und durch vorsätzliche Unterbrechungen den Markt manipulierte. Im August war dann das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage besonders angespannt, weil zu einer Verringerung der Pipelineflüsse das Bestreben der EU-Staaten kam, vor dem Winter die Speicher zu füllen.

(AWP)