Sie solle auf der Basis von Gewinnen der Unternehmen in den Ländern berechnet werden, schlug die Kommission am Dienstag vor. Dabei sollten 0,5 Prozent der Gewinnbasis der Unternehmen von den EU-Regierungen überwiesen werden. Dieser Indikator werde von der Statistik-Behörde Eurostat berechnet. Ein solcher Beitrag würde ab 2024 Einnahmen von etwa 16 Milliarden Euro pro Jahr generieren. "Es handelt sich nicht um eine Steuer für Unternehmen und erhöht auch nicht die Compliance-Kosten der Unternehmen", erklärte die Kommission.
Langfristig soll die neue Einnahmequelle durch die Einführung des geplanten gemeinsamen Regelwerks für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen (BEFIT) ersetzt werden. Die Kommission hatte im Dezember 2021 drei neue Einnahmequellen vorgeschlagen, um die Abzahlung des gemeinsamen Wiederaufbauplans nach der Coronavirus-Pandemie zu erleichtern. Dazu gehörten ein Anteil der Einnahmen, den die Regierungen aus dem Emissionshandelssystem (ETS) erhalten, eine Abgabe auf Importe aus Ländern mit niedrigeren Emissionsstandards als in der EU und eine Steuer auf die weltweit grössten Unternehmen, die von der OECD vereinbart wurde. Hier schlug die Kommission am Dienstag zum Teil höhere Beiträge vor.
Der Aufruf erfolgt im Rahmen einer Überprüfung des langfristigen EU-Haushalts. Dieser beläuft sich auf etwa ein Prozent des BIP der Gemeinschaft von 16 Billionen Euro und finanziert verschiedene gemeinsame Vorhaben. Die Überprüfung wurde notwendig, um die Auswirkungen der Pandemie, des Ukraine-Krieges, der Energiekrise, der Inflation und der hohen Zinssätze auf den gemeinsamen Haushalt im Zeitraum 2021-2027 abzuschätzen. Durch die gestiegenen Kreditkosten hat sich die Belastung für die Bedienung der 800 Milliarden Euro umfassenden EU-Schulden für den Wiederaufbauplan mit 30 Milliarden Euro fast verdoppelt.
(Reuters)