Die nicht dem Euroraum ‌angehörenden Mitgliedstaaten der ⁠Europäischen Union (EU) haben seit 2024 nur begrenzte Fortschritte bei der wirtschaftlichen Konvergenz mit dem Euroraum erzielt, wie ⁠aus dem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Europäischen Zentralbank (EZB) hervorgeht. In diesem Konvergenzbericht bewertet die EZB alle zwei Jahre Fortschritte mit Blick ‌auf die Eignung für einen Euro-Beitritt in Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und ‌Schweden.

Die fünf EU-Länder, die noch ihre nationalen Währungen ​verwenden, sind verpflichtet, zu einem späteren Zeitpunkt auf den Euro umzustellen. Sie erfüllen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht die Kriterien für die Einführung der Gemeinschaftswährung, wie die Europäische Kommission konstatierte.

Während Bulgarien seit Jahresbeginn Mitglied des nunmehr 21 Staaten umfassenden Währungsraums mit 350 Millionen Bürgern ist, müssen sich die beitrittswilligen Staaten Rumänien und Ungarn noch ‌gedulden. Nach der Wahlniederlage des EU-kritischen Regierungschefs Viktor Orban in Ungarn hatte der neue Ministerpräsident Peter Magyar eine politische Wende vollzogen und einen Beitritt seines Landes zur Euro-Zone als erklärtes Ziel ausgegeben.

Die neue europafreundliche Regierung ​in Budapest will die wesentlichen Voraussetzungen – die sogenannten Maastricht-Kriterien – bis 2030 erfüllen. Doch weist ​Ungarn unter den fünf von der EZB in Augenschein genommenen Staaten ​die höchste Verschuldung auf. Auch das Haushaltsdefizit, die Inflationsrate und die Schwankungsanfälligkeit der Währung Forint liegen ausserhalb der Referenzwerte.

Die ‌Qualität der Institutionen spielt laut EZB für die Dauerhaftigkeit der Konvergenz eine wichtige Rolle. Stärkere Institutionen und eine bessere wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung würden vor allem in Ungarn und Rumänien erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen, ​heisst es ​in dem EZB-Bericht. Besonders Ungarn schrieb die EZB ins ⁠Pflichtenheft: «Eine weitere Verbesserung der Qualität öffentlicher Institutionen und die Gewährleistung ​ihrer Unabhängigkeit von unangemessener politischer Einflussnahme, ⁠die Korruptionsbekämpfung, die Umsetzung angemessener Produktmarktpolitiken sowie die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit sind Voraussetzungen für ein vom Privatsektor getragenes Wirtschaftswachstum.»

Die ‌Zahl der Länder, gegen die ein Defizitverfahren eingeleitet wurde, hat sich seit dem EZB-Konvergenzbericht 2024 auf drei erhöht: Neben Rumänien gehören nun auch Ungarn und Polen dazu. Nach den Prognosen ‌der EU-Kommission dürfte keines dieser Länder sein Defizit vor Ende 2027 auf unter ​den Referenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verringern. Das 2020 gegen Rumänien eingeleitete Defizitverfahren läuft weiterhin, wobei die Frist für die Beseitigung des übermässigen Defizits bis 2030 verlängert wurde.

(Reuters)