Die beiden Schweizer wollten demnach 50-Dollar-Blüten im Nennwert von fünf Millionen Dollar drucken und in Umlauf bringen. Einer von ihnen soll unbefugt Drogenhanf-Produkte hergestellt haben.

Die beiden Beschuldigten, ein 72-Jähriger und ein 49-Jähriger, müssen sich laut der Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Montag vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Sie sollen im Kanton Zürich eine hochprofessionell ausgestattete Werkstatt für das Drucken von 50-Dollar-Blüten eingerichtet haben.

Auf die Spur der Fälscher führte die polizeiliche Überprüfung einer Produktionsanlage für legalen CBD-Hanf im November 2022 in Urdorf ZH. Laut der Bundesanwaltschaft kaum dabei der Verdacht auf, dass in dieser Anlage auch illegale Drogen produziert wurden. Bei Durchsuchungen wurden knapp 300 Kilogramm Drogenhanf sichergestellt.

Bei der Durchsuchung wurden die beiden Angeklagten in flagranti beim Drucken von Falschgeld erwischt - Halbfabrikate im Wert von rund acht Millionen US-Dollar wurden gefunden. Die beiden Männer sollen geplant haben, gefälschte 50-Dollar-Noten mit Nennwert von mindestens fünf Millionen US-Dollar in Umlauf zu bringen.

Die aufgeflogenen Beschuldigten konnten die Produktion des Falschgeldes nicht abschliessen. Da das eröffnete Strafverfahren Falschgeld betrifft, ist die Bundesanwaltschaft für die Ermittlungen zuständig.

(AWP)