Das höchste Schweizer Gericht lehnte die Beschwerden der vier Personen ab, teilte es am Freitag mit und ⁠bestätigte damit einen Bericht von Reuters. Die Banker hatten Konten für den russischen Cellisten Sergej Roldugin eröffnet, der als enger Vertrauter ‌des russischen Präsidenten Wladimir Putin gilt. Dem Bundesgericht zufolge prüften die Banker nicht ausreichend, ‌ob das Geld auf den Konten des Musikers tatsächlich ​ihm gehörte. Ein Sprecher der Bank erklärte, das Urteil sei enttäuschend. Zu einer möglichen Berufung wollte er sich nicht äussern. Die vier Männer hatten sämtliche Vorwürfe bestritten und Freisprüche gefordert.

Im Jahr 2014 wurden bei der Gazprombank in Zürich zwei Konten eröffnet, für die Roldugin als wirtschaftlich Berechtigter angegeben wurde. Medienberichten zufolge ist er auch Patenonkel ‌einer der Töchter Putins, hiess es in der Anklageschrift. Das Obergericht Zürich war Mitte 2024 zum Schluss gekommen, dass die Angeklagten es vorsätzlich unterlassen hätten, zu prüfen, wer der wirtschaftlich Berechtigte an den Konten sei, die aus Dividenden eines russischen ​Medienunternehmens gefüllt worden waren. Ausgehend von den Dividendenzahlungen müsse die Beteiligung Roldugins an dem ​Medienunternehmen über 100 Millionen Franken wert gewesen sein, erklärte der Vorsitzende ​Richter damals. Das Obergericht verhängte gegen die Banker damals bedingte Geldstrafen. Die Konten wurden 2016 geschlossen, die Gazprombank Schweiz stellte 2024 ihren Betrieb ‌ein.

Das Bundesgericht präzisierte in seinem Urteil die Rechtsprechung zur Sorgfaltspflicht. Eine Strafbarkeit entfalle zwar, wenn die wirtschaftlich berechtigte Person korrekt festgestellt wurde. Dies gelte jedoch nicht, wenn diese Person wegen mangelnder Abklärungen unklar bleibe. Im konkreten Fall habe es ​mehrfach Anlass ​zu Zweifeln gegeben. Roldugin sei bei der Kontoeröffnung als ⁠Musiker international noch kaum bekannt gewesen. Dennoch sollten über die Konten ​rund zehn Millionen Franken fliessen. ⁠Zudem habe es Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Finanzierung gegeben.

Banken in der Schweiz sind verpflichtet, Geschäftsbeziehungen abzulehnen oder zu beenden, ‌wenn ernsthafte Zweifel an der Identität des Vertragspartners bestehen. Das Urteil bedeute eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten für Finanzfirmen, sagte der Sprecher der Gazprombank. Strafbar sei demnach nicht mehr erst der Geschäftsabschluss mit ‌tatsächlich Unberechtigten, sondern bereits jener mit einem möglicherweise Unberechtigten. «Diese Entwicklung dürfte die ohnehin komplexe Rechtslage ​weiter verschärfen und den Schweizer Finanzsektor nachhaltig unter erhöhten regulatorischen Druck setzen», erklärte er weiter.

Der Kreml hatte in der Vergangenheit jegliche Andeutungen, Roldugins Gelder stünden in Verbindung mit dem Präsidenten, als «Putinophobie» zurückgewiesen. 

(Reuters)