Das UBS-Management hoffe, bereits bei der Veröffentlichung der Ergebnisse für das zweite Quartal am 31. August darüber informieren zu können, dass die Bank die staatliche Verlustgarantie nicht in Anspruch nehmen werde, schrieb die Financial Times unter Berufung auf zwei mit der Sache vetraute Personen, ohne Namen zu nennen.

Die UBS wollte dies auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP am Dienstag nicht kommentieren. Zuvor hatte sie aber schon wiederholt darauf hingewesen, unter allen Umständen vermeiden zu wollen, dass sie die Verlustgarantie des Bundes in Anspruch nehmen muss. Dabei geht es um die Problembereiche der übernommenen Credit Suisse.

Im Zuge der Vereinbarung zur Notübernahme der CS am 19. März hatte die UBS vom Bund Garantien im Umfang von 9 Milliarden Franken zugesichert bekommen. Diese gelten für Verluste in einem zuvor definierten Teil des Portfolios, das übernommen wurde - und auch erst ab Überschreiten einer allfälligen Schwelle der Verluste von 5 Milliarden.

Das Handelsgeschäft der Credit Suisse soll heruntergefahren werden. Verkäufe und Abwicklungen von Bereichen können je nach Konjunkturlage und Entwicklung an den Finanzmärkten allerdings sehr unberechenbar sein.

Neben dieser Hilfe bei Verlusten in den Problemgeschäftsfeldern sprach ausserdem die SNB eine Liquiditätshilfe von insgesamt 200 Milliarden Franken aus, nachdem zuvor bereits ein Kredit über 50 Milliarden gewährt worden war.

Die Staatshilfen zur Rettung der CS hatten grosse Kritik hervorgerufen, nachdem die zweitgrösste Schweizer Bank nach zahlreichen Skandalen immer mehr in die Krise geraten war. Am 12. Juni, also noch keinen Monat her, wurde die Übernahme nun rechtlich vollzogen. Das heisst, erst seit diesem Zeitpunkt hat die UBS nun vollständigen Einblick in sämtliche Bücher der CS.

Erst jetzt kann sie bewerten, wie es um verschiedene Geschäftssparten tatsächlich steht. Und die vollständige Integration wird noch Jahre dauern. UBS-Präsident Colm Kelleher hatte in Aussicht gestellt, dass diese wohl sicher drei bis vier Jahre dauern werde.

Deswegen wird der UBS auch von der Aufsicht Übergangsfristen bei den regulatorischen Vorgaben gewährt, teilweise sogar bis 2030. Ein Grund ist eben auch, damit die UBS nicht - wegen der höheren Kapitalanforderungen - überstürzt Bereiche abstösst und womöglich Verluste erleidet.

(AWP)