Ein Burn-out, eine Krebsdiagnose oder andere schleichende physische Symptome, die sich nicht mehr ignorieren lassen – von einem Moment auf den anderen ist nichts mehr wie vorher. Eine Krankheit trifft einen oft unerwartet und stellt das Leben auf den Kopf.

Neben der körperlichen Herausforderung wiegt oftmals die mentale Belastung schwer. Besonders wenn sich existenzielle Fragen hervortun, wie beispielsweise: Wer bezahlt eigentlich meine Kosten, wenn ich selbst nicht mehr arbeiten kann?

Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers

Das Schweizer Sozialversicherungssystem hat bis zu einem gewissen Grad vorgesorgt. Dennoch: Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber lediglich dazu, den Lohn während einer beschränkten Zeit weiterzuzahlen. 

Im ersten Dienstjahr beträgt diese gesetzliche Lohnfortzahlung mindestens drei Wochen. Ab dem zweiten Dienstjahr spricht das Obligationenrecht nur noch von einer «angemessen längeren Zeit». Was das konkret bedeutet, regeln in der Praxis sogenannte Skalen: die Zürcher, Basler oder Berner Skala. Je nach Kanton und Dauer der Anstellung ergibt sich daraus eine unterschiedliche Anzahl Wochen oder Monate, während denen der Arbeitgeber weiterhin den Lohn bezahlen muss.

Ohne zusätzliche Krankentaggeldversicherung endet jedoch die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Ablauf dieser Zeit. Eine vom Unternehmen freiwillig abgeschlossene Krankentaggeldversicherung übernimmt bei längerer Arbeitsunfähigkeit in der Regel einen grossen Teil des Lohnes – oft rund 80 Prozent – über einen Zeitraum von bis zu 720 Tagen.

Staatliche Leistungen der Invalidenversicherung (IV) greifen erst später und werden in vielen Fällen erst nach einer längeren Prüfung ausbezahlt. Zwischen Krankheitsbeginn und einer möglichen IV-Rente entsteht deshalb häufig eine finanzielle Lücke, die für Betroffene zur zusätzlichen Belastung wird.

Konkretes Beispiel

Anna Walser, 29 Jährig, HR-Fachfrau

Ist seit vier Jahren bei Unternehmen X im Kanton Zürich tätig und ist nun auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig. 

Da ihr Unternehmen keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, bekommt Anna ihren vollen Lohn nur für eine gewisse Zeit. Für ihre Bemessung wird aufgrund des Firmenstandortes die Zürcher Skala angewendet. Das bedeutet, sie hat im 5. Dienstjahr Anspruch auf 11 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. 

Nach diesem Zeitraum darf der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen und Anna muss den Lohnausfall selbst kompensieren, bis die staatlichen Leistungen aus der Invalidenversicherung einsetzen. 

Langfristige finanzielle Folgen

Ein Rentenanspruch entsteht frühestens, wenn eine Person während mindestens eines Jahres zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig ist und danach weiterhin in diesem Ausmass erwerbsunfähig bleibt. Die Auszahlung erfolgt also oftmals erst nach einer längeren Abklärungs- und Wartephase.

Die Höhe der IV-Rente hängt dabei vom bisherigen Einkommen ab. Eine volle IV-Rente liegt ungefähr zwischen 1’260 und 2’520 Franken pro Monat (bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit und ohne Beitragslücken). Bei einer halben Rente sind es etwa 630 bis 1260 Franken, bei einer 25-Prozent-Rente rund 315 bis 630 Franken.

Die zweite Säule, also die berufliche Vorsorge (BVG), ergänzt diese Leistungen. Eine Invalidenrente aus der Pensionskasse wird normalerweise nur dann ausbezahlt, wenn auch ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht. Die Höhe hängt vom Lohn und vom Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab. Es macht einen Unterschied, ob jemand nur obligatorisch oder zusätzlich überobligatorisch versichert ist. Die Leistungen sind so berechnet, dass aus beiden Säulen zusammen rund 60 Prozent des bisherigen Einkommens erreicht werden.

Eigenständig vorsorgen

Wie in Annas Fall passiert es oft, dass die Arbeitnehmer Wochen oder Monate kein Einkommen erhalten, bis die staatlichen Leistungen greifen. Auch danach können gerade bei kranken Menschen sehr hohe zusätzliche Kosten entstehen oder ein Lebensstandard gewünscht sein, der durch die Renten nicht gedeckt werden kann. 

Besonders betroffen von finanziellen Engpässen sind oftmals Teilzeitangestellte. «Da die Lohnausfallleistungen immer vom aktuellen Lohn gerechnet werden, bleibt bei langfristiger Krankheit keine Möglichkeit mehr, in Zukunft ein höheres Einkommen zu erzielen», erklären Christa Klossner und Martina Durrer, Expertinnen für Finanzplanung bei der Luzerner Kantonalbank (LUKB).

Ebenso in diese Kategorie fallen Angestellte im Kleingewerbe/KMU, welche oftmals wenig grosszügige und meistens gesetzesnahe BVG-Lösungen haben, oder Personen, welche für mehrere Arbeitgeber tätig sind, was zu Leistungseinbussen führen kann. Auch Selbstständige, welche Taggelder eigenverantwortlich versichern, fallen gemäss Klossner und Durrer in die gefährdete Gruppe.

Gemäss einer Auflistung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) sind in neun von zehn Fällen Krankheiten die Ursache für Invalidität, nicht ein Unfall. Rund ein Fünftel der Fälle betrifft Menschen unter 40 Jahren – es ist also keineswegs ein Problem, womit man sich erst in Zukunft beschäftigen soll. 

Folgende Möglichkeiten gibt es, eigenständig und auf privater Basis für den «Worst Case» vorzusorgen: 

Informieren

Das A und O ist, sich vorzeitig zu informieren. In vielen Branchen regeln Gesamtarbeitsverträge zusätzliche Leistungen wie längere Lohnfortzahlung oder bessere Versicherungsbedingungen. Es lohnt sich, die eigenen Arbeitsbedingungen genau zu kennen und zu prüfen, welche Absicherungen bereits bestehen. Auch ein genauerer Blick auf den Pensionskassenausweis kann Aufschluss liefern. Weiter raten die LUKB-Expertinnen: «Es lohnt sich, eine fundierte und unabhängige Analyse der eigenen Situation vornehmen zu lassen und dann auf persönliche Bedürfnisse ausgerichtet den Entscheid für Absicherungen zu treffen.» 

Notgroschen

Unabhängig von Versicherungen ist ein liquides finanzielles Polster entscheidend. Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben kann kurzfristige Einkommensausfälle überbrücken, ohne dass sofort Schulden entstehen oder Vorsorgegelder angetastet werden müssen.

Private Vorsorge

Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b) dienen dazu, finanzielle Lücken im Ernstfall zu schliessen. Regelmässiges Sparen in die 3. Säule kann im Krankheitsfall eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle sein. Gerade bei jungen Erwerbstätigen kann ein früh aufgebautes Vorsorgepolster grosse Wirkung entfalten.

Versichern

Das Abschliessen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann Einkommenslücken schliessen. Die zusätzliche Rente richtet sich nach Vereinbarung in der Police und dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Als Vergleich: In Annas Fall gibt es in der Schweiz Angebote für eine Jahresprämie von 160 Franken, wonach eine monatliche Rente (nach einer Wartefrist von 720 Tagen) von 500 Franken bezahlt würde. Der Vertrag läuft bis 65 Jahre.

«Grundsätzlich ist es ein gutes Instrument», bewerten Klossner und Durrer die Versicherung. «Lohnen tut sich diese Versicherung, wenn es der Person Sicherheit gibt und natürlich im Fall einer effektiven Erwerbsunfähigkeit», so die Expertinnen. Sie sei jedoch nur sinnvoll, wenn bei der entsprechenden Person auch eine Lücke, ein Bedarf vorhanden sei – wie in einem Teilzeitjob.

Investieren

Langfristiges Investieren – etwa in breit diversifizierte Fonds oder ETFs – kann zusätzlich helfen, Vermögen aufzubauen. Dieses Kapital kann im Ernstfall als finanzielle Reserve dienen oder später zur Ergänzung der Rente genutzt werden. Wichtig ist dabei eine ausgewogene Risikostrategie, die zur persönlichen Lebenssituation passt.

Aisha Gutknecht arbeitet seit Juli 2024 als Redaktorin für cash.ch.
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