Im Rechtsstreit um die umstrittene Abschreibung von Anleihen der Krisenbank Credit Suisse akzeptiert die Finanzmarktaufsicht Finma das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht. Die Finma werde das Urteil anfechten und beim Bundesgericht Berufung einlegen, kündigte die Behörde am Mittwoch an.

Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abschreibung von sogenannten AT1-Papieren im Volumen von rund 16,5 Milliarden Franken durch die Finma im März 2023 rechtswidrig war. Die Abschreibung erleichterte der UBS damals die von der Regierung orchestrierte Notübernahme der angeschlagenen Rivalin.

«Die Abschreibung war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, die ausserordentliche staatliche Unterstützungsmassnahmen erforderte», teilte die Finma als Begründung für die Berufung mit. Die Abschreibung der AT1-Anleihen war international auf scharfe Kritik gestossen, da die Aktionäre der Credit Suisse – die in der Rangfolge eigentlich nach den Anleihegläubigern stehen – im Rahmen der Übernahme Aktien der UBS erhielten, während die AT1-Investoren leer ausgingen. Gegen die Verfügung hatten rund 3000 Anleger geklagt.

Über eine Rückabwicklung, also eine mögliche Rückzahlung an die Gläubiger, entschied das Bundesverwaltungsgericht noch nicht. Dies dürfte in einem zweiten Verfahren geklärt werden. Ein Experte ging davon aus, dass die Anleihen-Inhaber selbst im besten Fall nicht den Nominalwert der Anleihen zurückerhalten. Bis all diese Verfahren abgeschlossen seien, könnten Experten zufolge vier bis sechs Jahre verstreichen.

(Reuters)