Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Regeln zu Insolvenzverfahren für Banken, Versicherer und Kollektivanlagen in einer Verordnung zusammengeführt. In der neuen, konsolidierten Insolvenzverordnung würden die Verfahrensregeln weitgehend vereinheitlicht, teilte die Finma am Donnerstag mit.
Bislang seien die Insolvenzverfahren für Banken und andere, den bankeninsolvenzrechtlichen Bestimmungen unterstehende Personen, Versicherungsunternehmen und kollektive Kapitalanlagen in drei separaten Verordnungen geregelt worden, hiess es weiter. Am 1. Oktober tritt dann die neue Verordnung in Kraft.
Die Verordnung regelt laut den Angaben das Verfahren zur Sanierung und zum Konkurs von Finanzmarktinstituten, die in die Insolvenzzuständigkeit der Finma fallen, neu in einem einzigen Regelwerk. Dabei würden aber auch weiterhin die Besonderheiten einzelner Institutskategorien berücksichtigt.
(AWP)