Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) überführt ein bestehendes Rundschreiben über die Liquiditätsrisiken bei Banken und Wertpapierhäusern in eine neue Verordnung. Dabei kommen zu diesem Themenbereich auch einzelne Anpassungen zum Tragen, wie die Finma am Dienstag mitteilte.
Die wenigen inhaltlichen Anpassungen betreffen laut der Mitteilung die Informationsbereitstellung bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen sowie die Liquiditäts- und Finanzierungsplanung. Beides werde nun auf Stufe einer bundesrätlichen Liquiditätsverordnung gehoben.
Mit diesem Schritt will die Finma unter anderem einer verbesserten rechtlichen Stufengerechtigkeit nachkommen. Darüber hinaus wurden mit den Anpassungen klarere operative Anforderungen für Banken und Wertpapierhäuser sowie präzisere Melde- und Planungsregeln festgelegt. Und darüber hinaus werden den kleineren Instituten gewisse Erleichterungen gewährt.
Zu der Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (LiqV-FINMA) hatte die Finma im vergangenen Jahr vom 3. Juli bis 29. September eine Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung sei die geplante Überführung mehrheitlich begrüsst worden, hiess es. Die Verordnung tritt Anfang 2027 in Kraft.
(AWP)

