Zudem appellieren die Aufsichtsbehörden an die Marktteilnehmenden, den Vorbereitungen auf die LIBOR-Ablösung weiterhin höchste Priorität einzuräumen.
Wie die Finma am Montag mitteilte, gelten Anpassungen an bestehende Derivatekontrakte nicht als neu abgeschlossene Derivatekontrakte. Sie lösten damit weder Abrechnungs- noch Besicherungspflichten aus, wenn die Anpassungen ausschliesslich zur Bewältigung der Libor-Ablösung vorgenommen würden respektive durch die Referenzzinssatzreform begründet seien.
Demnach gelten als Anpassungen die Ersetzung, Verlängerung oder sonstige Änderung eines bestehenden Derivatekontrakts, durch die der massgebliche Referenzzinssatz ersetzt wird. Zudem zählen die Einführung einer Rückfallklausel in Bezug auf den für einen Derivatekontrakt massgeblichen Referenzzinssatz und technische Änderungen dazu, die zur Realisierung der beschriebenen Anpassungen notwendig sind.
Nach Ansicht der Finma ist eine ungenügende Vorbereitung auf die Ablösung des LIBOR durch den SARON per Ende Jahr für die Schweizer Finanzinstitute ein grosses Risiko. Die Mehrheit der Banken sei aber im Fahrplan und hätten bei der Vorbereitung auf die Libor-Ablösung zufriedenstellende Fortschritte erzielt.
Bei einzelnen Marktteilnehmern bestehe aber noch Aufholbedarf. Bei Beaufsichtigten, die die Erwartungen der Finma-Aufsichtsmitteilung nicht erfüllten, ergreife sie zusätzliche Aufsichtsmassnahmen.
(AWP)