Mit der für Blockchain-Lösungen geschaffenen DLT-Vorlage seien zwar die rechtlichen Grundlagen zur Verwahrung kryptobasierter Vermögenswerte geschaffen worden, schreibt die Finma in einer Aufsichtsmitteilung vom Mittwoch. Demnach sind die Einlagen der Kunden bei einer Insolvenz des Verwahrers geschützt. Rechtlich unklar ist der Insolvenz-Schutz aber bei sogenannten Staking-Dienstleistungen, bei dem der Verwahrer unter Umständen die Vermögenswerte an Dritte delegiert.
Rechtliche Grauzonen
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Staking-Dienstleistungen seien vermehrt Fragen zur Anwendung der DLT-Vorlage aufgetaucht, schreibt die Finma. Um den Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich entgegenzutreten, habe man sich mit verschiedenen Branchenvertreten ausgetauscht.
Die Finma hält nun fest, dass «je nach Konstellation der Staking-Dienstleistung» die Möglichkeit bestehe, dass die gestaketen Vermögenswerte bei Insolvenz des Verwahrers keinen Schutz geniessen. Demnach werde eine Unterlegung mit Eigenmittel durch das beaufsichtige Institut nicht verlangt, sofern «risikomindernde Massnahmen» umgesetzt wurden und eine «angemessene Risikoaufklärung» stattgefunden habe.
Diverse Risiken
Das Staking von Kryptowährungen bleibe mit diversen Risiken verbunden, schreibt die Aufsichtsbehörde. Neben möglichen Fehlfunktionen führten auch unterschiedlich lange «Lock-up/Exit-Perioden» dazu, dass kryptobasierte Vermögenswerte in Phasen hoher Volatilität nicht zum richtigen Zeitpunkt verkauft werden könnten. Ausserdem bleibe das Gegenparteirisiko hoch, vor allem wenn die Verwahrung oder das Staking an ausländische Institute delegiert werde.
Digitale Vermögenswerte wie etwa Kryptowährungen, darunter vor allem die nach Marktkapitalisierung zweitgrösste Kryptowährung Ether, können für Staking-Lösungen verwendet werden. Dazu werden diese als Sicherheit hinterlegt und im Gegenzug werden die Anleger dafür entlohnt.
Die Finma unterscheidet verschiedene Varianten. Im Falle des «Custodial Stakings» überträgt der Kunde die kryptobasierten Vermögenswerte an einen Dienstleister. Dieser betreibt einen sogenannten «Validator Node» entweder selber oder gibt die zu stakenden kryptobasierten Vermögenswerte an einen oder mehrere Validatoren weiter. Beim «Non-Custodial Staking» behalten die Kunden die Kontrolle selber, weshalb auch keine Verwahrung oder Entgegennahme von Vermögenswerten durch Dritte erfolgt.
Erfreut über Klärung
Solche Dienstleistungen werden in der Schweiz beispielsweise vom Kryptoinstitut Bitcoin Suisse angeboten. Dort zeigt man sich erfreut über die Aufsichtsmitteilung der Finma: «Wir bieten solche Staking-Dienstleistungen an und haben nun eine dokumentierte Aufsichtspraxis, auf der man weiter aufbauen kann», erklärt Verwaltungsratspräsident Luzius Meisser im Gespräch mit AWP Finanznachrichten.
Die praxisnahe Auslegung der Finma sei zudem in dieser Form nicht selbstverständlich, führt Meisser näher aus. Denn es habe auch Überlegungen seitens der Behörden gegeben, das Staking in der Schweiz «prohibitiv schwierig zu machen».
Bitcoin Suisse gilt als «Staking-Pionier» und ist schon seit über fünf Jahren in diesem Bereich tätig. Daneben bieten auch Banken wie Swissquote und die «Krypto-Banken» Sygnum und Amina (ehemals Seba) solche Lösungen an.
(AWP)